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Eigentlich hatte die Premiere ja schon am 15. Mai 1865 stattfinden
sollen, aber da wurde Malvine Schnorr heiser, sie konnte so unmöglich
die große Partie singen - also musste verschoben werden.
Dabei verlief die Generalprobe am 15. Mai vor 600 geladenen Gästen ohne
Störung - auch das Publikum durch die Presseaktionen in Pro und Contra
geteilt, verhielt sich zivilisiert.
Das Sängerpaar - Ludwig Schnorr von Carolsfeld und Malvina Schnorr - zog
sich nach Bad Reichenhall zurück. Waren es die Aufregungen, die
Intrigen, die Malvina die Stimme verschlugen - es gibt keine ärztlichen
Bulletins über das Krankheitsbild.
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Dann - Mitte Juni - war es soweit. Die Crème de la Crème war
anwesend.
Das Publikum schwieg, lauschte und sah eine Darstellung der
Titelrollen, die sogar Wagner schon in dem Proben begeisterte.
Gab er anfangs noch geflüsterte Gestaltungshinweise auf die
Szene, so war er dann überwältigt, wie schnell Schnorr die
Einwürfe aufnahm und bald selbständig die Rolle gestaltete.
Kurz vor Mitternacht war die Vorstellung zu Ende, man jubelte -
Wagner erschien mit den Sängern und Bülow auf der Bühne - und
man weinte.
Heutzutage weint man, sieht man Produktionen des 'Tristan' wie
die in Braunschweig
http://www.telezeitung-online.de/
Bemerkungen_zu_'Tristan_und_Isolde'_
im_'Staatstheater_Braunschweig'.htm
und die in Regensburg
http://www.telezeitung-online.de/
Bemerkungen_zu_'Tristan_und_Isolde'_
29.11.2014_Theater_RBG_final.htm
Es ist schon unglaublich wie Werke wie 'Tristan' der
Lächerlichkeit - und das noch zu Lasten der Steuerzahler -
preisgegeben werden.
Beide Produktionen unter der Aufsicht von Herrn Neundorff von
Enzberg - auch unter 'Jensilein' bekannt.
Die neueste Version einer Tristan-Interpretation konnte man in
Landshut/Bayern erleben.
http://www.telezeitung-online.de/Thema_des_Tages_05._Mai_2016_
'Tristan_in_LA'.htm
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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