|
... am 02. Juli 1947 verurteilt
Sie wurde in die Gruppe II der Belasteten eingereiht und hatte 450 Tage
Sonderarbeiten für die Allgemeinheit auszuführen.
60 Prozent des Vermögens wurde zur Wiedergutmachung eingezogen.
Für Dauer war ihr verwehrt ein öffentliches Amt zu übernehmen.
Sämtliche Rentenansprüche wie auch das aktive wie passive Wahlrecht
verlor sie, auch durfte sie nicht Mitglied einer Gewerkschaft oder
irgendeiner Vereinigung werden.
Auf fünf Jahre durfte sie keinen freien Beruf ausüben oder selbständig
in einem Unternehmen oder gewerblichen Betrieb tätig sein, sich auch
daran nicht beteiligen oder die Kontrolle hierüber ausüben.
Sie durfte nur in gewöhnlicher Arbeit und nicht als Lehrerin,
Predigerin, Redakteurin, Schriftstellerin oder Rundfunkkommentatorin
tätig sein.
Wohnungs- und Aufenthaltsbeschränkungen wurden auferlegt.
Aller Berechtigungen ging sie verlustig, einen Kraftwagen durfte sie
auch nicht halten.
Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 228.694 RM hatte sie zu tragen.
Gegen den Spruch ging Winifred Wagner in die Berufung.
Auch der Ankläger legte Widerspruch ein - ihm waren die Sühnemaßnahmen
zu gering angesetzt.
|
In einem Film über sie, mit einem Interview, das sie 1975 dem
Filmemacher Hans-Jürgen Syberberg gab, bekannte sich - 30 Jahre nach dem
Ende des von Hitler angezettelten Zweiten Weltkrieges - offen zum 'Führer':
"Also, wenn heute Hitler hier zum Beispiel zur Tür hereinkäme, ich wäre
genauso so so so fröhlich und so so glücklich, ihn hier zu sehen und zu
haben, als wie immer."
Für sie und ihre Freunde war er als USA -
'Unser seliger Adolf'
- bekannt.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41458186.html
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
|
|