Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

   

Thema des Tages:

Kleist damals ohne Erfolg
 

 

 

 
     
 


Am Abend
des 02. März 1808 fällt im Weimarer Hoftheater Heinrich von Kleists populärstes Werk - 'Der zerbrochne Krug'- durch.

Goethe, damals Intendant des Hoftheaters, hatte das Stück akzeptiert, jedoch in drei Akte zerteilt und damit die Spannung genommen. Zudem war dem 'Krug' noch das Stück 'Der Gefangene' vorausgegangen.
 



 

Aus: 'Goethes Verhältnis zur Romantik' von Hartmut Fröschle
 


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Im Jahre 2005 lief 'der Krug' im Velodrom des Theaters Regensburg.
Striche verstümmelten z.B. den Monolog der Marthe Rull, der die Hinweise auf die Verbindung der Eve zum Richter Adam über die Frage nach der Pflege von Perlhühnern beinhaltet.
Unter Kritik_Der_zerbrochne_Krug erschien eine Beschreibung des Eindrucks, den man von dieser Produktion haben musste.

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2009 kam am Residenztheater in München unter der kaufmännischen Leitung von Holger von Berg der 'Krug' heraus. Maßgebliche Zeitungen gaben ihre Meinung kund. Ausschnitte sind unter:

Kritik_'Der_zerbrochne_Krug' - Bayer._Staatsschauspiel_-_Nachlese

zusammengefasst.

Er gehört einfach ins Repertoire, so auch bei Peymann

Kritik_'Der_zerbrochne_Krug' - Berliner_Ensemble

- und ebenfalls im MGT Berlin spielt man Kleist's Meisterwerk.
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing

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