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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Ghetto in Warschau

 


   .... ab 02. Oktober 1940

Fanatischer Intellektueller, dieser Ludwig Fischer, der seine fehlgeleiteten Talente an politisch Ausgegrenzten abarbeitete.
Als Dr. jur. der Universität Erlangen, mit einem besonderen Sprachentalent für Englisch und Französisch, beide Sprachen beherrschte er perfekt, begab er sich in den Dienst der 'Bewegung'.

Schon mit 21 Jahren Mitglied der NSDAP und mit 24 Jahren Mitglied der SA - stieg er in beiden Organisationen schnell auf.

Mit 26 Jahren stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung des Reichsechtsamtes der NSDAP in München.

Mit 34 Jahren Ernennung zum Verwaltungschef des Distrikts Warschau im Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete.

Hier war er zuständig für die Einrichtung eines 'Wohnbezirks' für die Warschauer Juden, was mit der Vermeidung der Ausbreitung von Seuchen begründet wurde.
Zwangsweisen Deportation in das Ghetto erfolgte für Juden aus den besetzten Gebieten wie aus dem Reichsgebiet, wobei es als Zwischenstation auf dem Wege in das Vernichtungslager Treblinka diente.

Am 22. Juli 1942 wurde mit der Auflösung des Ghettos im Rahmen der Endlösung der Judenfrage begonnen, die eigentlich bis Ende des Jahres 1942 hätte abgeschlossen sein sollen, aber dann in das Jahr 1943 verschoben werden musste, da sich in dem 'Jüdischen Wohnbezirk' Widerstandgruppen gebildet hatten, die massiv von deutschen Soldaten bekämpft werden mussten.

Am 18. April 1943 brach der Aufstand im Ghetto los, der bis zum 16. Mai 1943 dauerte und 12.000 unmittelbare Opfer forderte. Weitere 30.000 Menschen wurden nach den Kämpfen erschossen, 7000 in Vernichtungslager transportiert.

Dem Aufstand im Ghetto folgte ein Jahr später am 2. Oktober 1944 der Warschauer Aufstand der polnischen Heimatarmee, während dessen Fischer verwundet wurde.

Dr. jur. Ludwig Fischer, der Gouverneur von Warschau, setzte sich im April 1945 nach Neustadt an der Saale ab, wo er von US-Truppen festgenommen und an Polen ausgeliefert wurde.

Er endete am 8. März 1947, mit 42 Jahren, nach einem Urteil des obersten Polnischen Volksgerichtshofes vom 3. März 1947, in Warschau, der Stadt seiner Tätigkeit für die Nazis, am Galgen.
 
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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