Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Harro Schulze-Boysen

 


   ... am
02. September 1909 geboren

Er war väterlicherseits ein Verwandter von Großadmiral Alfred von Tirpitz, erlebte 1923 die Besetzung des Ruhrgebietes durch Franzosen und Belgier, begann 1928 ein Jura-Studium in Freiburg und Berlin, das er nicht abschloss.

Bereits 1931 ist er mit dabei, als in einer französischen Zeitung ein kollektives Wirtschaftssystem und die Abschaffung des Kapitalismus gefordert wird. Korrespondierend zu diesem Blatt gibt er in Deutschland die linksliberale Zeitung 'Der Gegner' heraus - und bleibt in Kontakt zu den Nazis, trotzdem wurde die Zeitung 1933 verboten.

Er wurde Mitarbeiter des Luftfahrtministeriums und hatte Zugang zu speziellen Dokumenten. Seine geheimen Kontakte zum Kommunismus sollten Stalin informieren wie die Nazis ihren Angriff auf die Sowjetunion planen.

Die russische Seite nannte 1941 Namen in einem geheimen Funkspruch an den Westen, die Gestapo hörte ab und die Gruppe um Schulze-Boysen wurde 1942 aufgedeckt.

Der Prozess vor dem Reichskriegsgericht führte für Schulze-Boysen und seine Frau - wie auch weitere Personen - zur Verurteilung zum Tode. Das Urteil wurde am 22. Dezember 1942 in Berlin-Plötzensee vollstreckt.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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