Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages:

'Schluck und Jau'


    ... am 03. Februar 1900 uraufgeführt

Hauptmann war sein Leben lang seiner schlesischen Heimat verbunden.
Stücke wie 'Die Weber' und 'Schluck und Jau' wurden in der Mundart des Landes aufgeführt, in dem er geboren wurde, lebte und starb.

Die Übertragung ins Hochdeutsche nimmt ihnen das Eigene, sie verlieren an Charme.
Um sie aber einem heutigen Publikum doch näher bringen zu können, bedürfen sie einer dialektfreien Sprache.

'Schluck und Jau' ist ein Scherz, das auf ein Spiel wie 'König für einen Tag' oder 'Wenn ich König wär'' zurückgeht.

Eine ausgelassene Gesellschaft, Fürsten wie Landvolk, genießt die Fülle des Herbstes mit seinen Früchten. Der Tanz unter dem Nussbaum im Schlosspark artet in eine bacchantische Orgie aus. Lachen und Tränen, Lebenslust und Todesahnung.

Das 'Scherzspiel in sechs Vorgängen' übernimmt aus Shakespeares 'Zähmung der Widerspenstigen' den ewig betrunkenen Kesselflicker Christoph Schlau. Neben ihn stellt Hauptmann den zarten, tapsigen Tippelbruder Schluck, der an seinem Kompagnon hängt.

Beide werden ins Schloss geholt, vor dessen Tor sie betrunken gefunden werden, dort fürstlich bedient und mit 'Durchlaucht' angeredet. Man gibt Jau vor, die Zeit der Trunkenheit sei nur ein schlimme Krankheit gewesen, von der er genesen sei.
Schluck kommt zu ihm als Königin kostümiert, er flieht vor ihr in das große Fest im Hof. Dort randaliert er herum und nur ein Schlaftrunk bringt ihn wieder zu Besinnung.
Abtransportiert finden sich beide wieder auf der Straße.
 

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1989 nahm die DEFA als eine ihrer letzten Produktionen das Schauspiel als eine Abfilmung aus der Berliner Volksbühne auf.

Zwei Sätze, Andante und Allegro, komponierte Leoš Janácek 1928 aus der Musik zu Gerhart Hauptmanns Schauspiel 'Schluck und Jau'.
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing