Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages


Tod in
Berlin


 
   ... am 3. Februar 1945

Einen der schwersten Bombenangriffe musste Berlin in den ersten Februar-Tagen erleiden.
Die gesamte Innenstadt wurde vernichtet. Tausende von Menschen kamen ums Leben.

Auch Roland Freisler, der Präsident des Volksgerichtshofes, wurde bei dem Bombenangriff getötet als er auf dem Weg in den Luftschutzkeller des Volksgerichtshofs in der Bellevuestraße 15 von einem Bombensplitter getroffen wurde.

Der spätere Richter am Bundesverfassungsgericht Fabian von Schlabrendorff, behauptete dagegen, Freisler sei in seinem Beisein durch einen herabstürzenden Balken im Schutzraum erschlagen worden.
 

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1925 trat Freisler in die NSDAP ein. Danach übernahm er die Verteidigung straffällig gewordener Nationalsozialisten.

1942 nimmt er an der Wannseekonferenz teil, die sich mit der endgültigen Lösung der Judenfrage, also deren Vernichtung beschäftigt.

Im August des gleichen Jahres ernennt ihn Hitler zum Präsidenten des Volksberichtshofes.

In seiner Zeit als Richter am Volksgerichtshof fällte Freisler mehr als 2.500 Todesurteile.

Beteiligt war auch als Vorsitzender der Kammer im Falle der Verfolgung und Verurteilung der Mitglieder des Weißen Rose - der Geschwister Scholl - und der Gruppe um die Attentäter auf Adolf Hitler vom 20. Juli 1944.
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes
und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing