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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Hans Klemm

   

   ... am 04. April 1885 geboren

Eine Familie von Flugzeugen - meist in Leichtbauweise - entwarf der ehemalige Bauingenieur im Auftrag von Dornier und Heinkel - vorher noch als Statiker bei der Zeppelinbau in Friedrichshafen.

Er kehrte am Ende des Ersten Weltkrieges nach Württemberg zurück und nahm eine Stellung bei Daimler an, die damals auch im Flugzeugbau tätig war und sich mit der Konstruktion eines Hochleistungs-Jagdflugzeuges beschäftigten.

Bestimmend war hier die Mischung aus Metall- und Holzteilen. Mit Bezug auf die geringe Leistung der Motoren von anfänglich 7,5 bzw. 12 PS mussten die Flugzeuge ein geringes Gesamtgewicht haben, denn Flugzeug mit Motor und Pilot und Treibstoff sowie Bewaffnung durfte ein bestimmtes Gewicht nicht überschreiten.

Anfang der 20-er Jahre konstruierte Ferdinand Porsche einen Motor, der für die damaligen Verhältnisse stark war, wenn er auch nur über 20 PS verfügte - mehr als 100 Stück wurden von der Daimler L 20 gebaut.

Hanns Klemm machte sich 1926 selbstständig und baute nun unter eigenem Namen. Eine der Firma angeschlossene Flugschule brachte eine Reihe bekannter Piloten hervor. Mit einer Weiterentwicklung der L 20 - einer L 26 - flog Elly Beinhorn um die Welt. 

Die ab 1936 von Klemm entwickelte Teilschalenbauweise konnte er in dieser Zeit nicht mehr zum Einsatz bringen, da die Nazis ihn zwangen, auf Ganzmetallbauweise umzusteigen, was 1941 bis zur ME 163, einem Raketenflugzeug, führte.

Nach dem Krieg lebte Klemm von der Vermarktung seiner Klebepatente und trug dann seinen Teil dazu bei, dass ein Leichtflugzeug gemeinsam mit Bölkow entwickelt werden konnte - es wurde unter der Bezeichnung Bölkow 207 vermarktet.

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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