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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Blandine Ebinger
   

 
 
   ... am 04. November 1899 geboren

Neben Lilli Palmer als Fräulein Elisabeth von Bernburg,
Romy Schneider als Manuela von Meinhardis und
Therese Giehse als Direktorin/Institutsleiterin war
Blandine Ebinger das Fräulein von Racket in dem Géza von Radványi - Film: 'Mädchen in Uniform'.

Das war allerdings erst 1958 - die Berlinerin hatte aber schon als Siebzehnjährige im deutschen Stummfilm mit der Arbeit vor der Kamera begonnen.

Ihre Karriere umfasste neun Stummfilme und 32 Tonfilme.

Zu sehen war sie u.a.:

1937 'Der Berg ruft' von Luis Trenker u.a. mit Maria Koppenhöfer, Heidemarie Hatheyer, Lotte Spira (Schwester der Camilla Spira)

1948 'Affaire Blum' von Erich Engel u.a. mit Hans Christian Blech, Gisela Trowe, Paul Bildt und Ernst Waldow
 
1951 'Der Untertan' von Wolfgang Staudte u.a. mit Werner Peters, Sabine Thalbach, Hannsgeorg Laubenthal,
Eduard von Winterstein
 
1955 'Verrat an Deutschland' von Veit Harlan u.a. mit Kristina Söderbaum, Wolfgang Wahl.

 

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1922 war sie in München bei der Uraufführung von Brechts 'Trommeln in der Nacht' und 1926 bei Brechts 'Baal' in Berlin dabei.

Schon vor dem Krieg, aber noch mehr nach diesem - sie war 1937 in die USA emigriert - widmete sie sich, neben der Arbeit bei Film und Theater, - ihrer Tätigkeit als Kabarettistin.

Bis ins hohe Alter trat sie auf und gehörte während der ganzen Zeit ihrer Karriere zu den großen Stars der 'Cabaret- und Chansonszene Berlins', was ihr dann die größten Schwierigkeiten während der Nazi-Zeit einbrachte.

 

 

 

   
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing