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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Wiener Staatsoper
   

 

 

  ... am 05. November 1955

   
sang Martha Mödl die Leonore, Anton Dermota war Florestan, Irmgard Seefried die Marzelline - damit wurde die Wiener Staatsoper mit Beethovens 'Fidelio' wieder eröffnet.

 
 



http://www.allmusic.com/album/die-s%C3%A4nger-der-wiener-staatsoper-zur-wiederer%C3%B6ffnung-des-hauses-am-ring-1955-mw0001848916

 


Die Theaterferien standen bevor - am 30. Juni 1944 hatte die letzte Vorstellung mit der 'Götterdämmerung' stattgefunden, sie war bis 1955 die letzte im Haus am Ring.

Zum 1. September 1944 verfügte Reichspropagandaminister Joseph Goebbels im Zuge des 'Totalen Krieges' die Schließung aller Theater des Deutschen Reiches.
Am 12. März 1945 fielen Bomben auf die Oper, die eigentlich der Raffinerie in Floridsdorf galten.

Die Vorderfront des Hauses, schon vorsorglich vermauert, die Haupttreppe, das Foyer im ersten Stock, die Loggia und die elektrische Anlage blieben erhalten.

Zuschauerränge, Bühne und Archive wurden ein Raub der Flammen.

Die Oper stand einen Tag und eine Nacht in hellem Feuerschein - die Bühnenbilder von 120 Opern mit 160.000 Kostümen verglühten durch Spreng- und Brandbomben.

 

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Schon 1946 wurde der Plan geboren, die Oper wieder an gleicher Stelle aufzubauen.

Ein Architektenwettbewerb wurde ausgeschrieben.
Die abgegebenen Vorschläge reichten von einer völligen Neugestaltung des Zuschauerraums bis zu einer Wiederherstellung nach den Originalplänen.
 
Um eine gute Akustik zu erreichen, wurde – unter anderem auf Anregung von Arturo Toscanini – vor allem Holz verwendet.

Außerdem erhielt das Parterre weniger Sitzplätze und der zuvor mit Säulen versehene vierte Rang wurde offen gestaltet. Die Akustik wurden dadurch wesentlich verbessert.

Das Opernhaus bietet heute ca. 1.700 Sitzplätze sowie etwa 560 Stehplätze.

 

 

 

   
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing