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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Nikolaus I.

 
    ... am 06. Juli 1796 geboren

Alexander I. von Russland starb am 1. Dezember 1825.

Der war der Sohn von Paul I., der 1782 mit seiner Frau, der vormaligen Prinzessin Sophie Dorothee von Württemberg, in Stuttgart seine Schwiegereltern, Herzog Friedrich Eugen von Württemberg und Friederike Dorothea Sophia von Brandenburg-Schwedt besuchte.

Zwangsläufig traf man dort auch auf Carl Eugen von Württemberg, den Bruder von Friedrich Eugen eben jenen Herzog Carl Eugen, unter dem Schiller litt und der die Festlichkeiten um den Besuch aus Russland im September 1782 nutzte, um nach Mannheim zu fliehen.

Da nun Zar Alexander I. tot war, erhob sich die Frage nach der Nachfolge. Sein Bruder Konstantin - der zweitälteste Sohn von Alexander musste wegen seiner nicht standesgemäßen Ehe auf die Thronfolge verzichten.

So war Nikolaus als Drittgeborener gezwungen, die Herrschaft zu übernehmen, sich am 14. Dezember 1825 inthronisieren zu lassen.
Verheiratet war er mit der Tochter von Friedrich Wilhelm III. von Preußen
 
Das, was Alexander I. beim Wiener Kongress nach den Befreiungskriegen gegen Napoleon mit festgelegt hatte, führten Sohn und Enkel fort. Auch sie machten sich den Absolutismus zu eigen - die Restauration zeigte dessen Folgen.

Autoritär herrschte er nach dem Motto:
'Autokratie, Orthodoxie, Patriotismus'
und unterdrückte die Auflehnung der Dekabristen, die ihm den Eid verweigerten, da sie Zensur, Leibeigenschaft, Geheimpolizei ablehnten.
Die Gruppe der Verschwörer wurde eingekreist und von Truppen des Zaren beschossen, außerdem wurden fünf Anführer hingerichtet, 120 Aktivisten zu Zwangsarbeit oder Verbannung verurteilt. Einfache Soldaten erhielten Stockschläge oder wurden zur Beherrschung von Bergvölkern in den Kaukasus versetzt.

Seinen Beamten traute er nicht und zog die Verwaltung in die kaiserliche Kanzlei, die dann die wichtigsten Staatsstellen kontrollierte.
Der Krimkrieg brachte sein Verwaltungssystem ins Wanken, er starb überraschend - angeblich Selbstmord oder Vergiftung durch dritte Hand.
 
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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