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07. April 1933
Am gleichen Tage wie dem Inkrafttreten, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt, legte es
die Eliminierung der Juden aus der Staatsführung fest.
Man wollte das ganze System des Staatsapparates umbauen und nur
noch loyale Mitarbeiter dulden.
Paragraph 3 des Gesetzes war der so genannte 'Arierparagraph',
nach dem keine Juden mehr als Beamte im Öffentlichen Dienst
zugelassen waren.
Damit war auch verbunden die
Ausschaltung aller Juden aus
dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland.
Gleichzeitig wurde das 'Gesetz zur Gleichschaltung der Länder
mit dem Reich' erlassen.
Die einzelnen Landesregierungen konnten die Länder nur noch
verwalten, aber keine Entscheidungen mehr treffen.
So genannte Reichskommissare und Reichsstatthalter. übernahmen
den Vorsitz der Länderregierungen.
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Zitat
Zwei Monate nach der
nationalsozialistischen
Machtübernahme verabschiedete die Reichsregierung am
7. April 1933 das "Gesetz zur Wiederherstellung des
Berufsbeamtentums". Das Gesetz diente als Handhabe zur
Gleichschaltung des öffentlichen Diensts und der
Entlassung von Gegnern des NS-Regimes. Davon betroffen
waren auch alle Beamten und Angestellten jüdischen
Glaubens. Der in diesem Gesetz erstmals ausformulierte
"Arierparagraph" (Paragraph 3) verbot die Beschäftigung
von "Nichtariern" im öffentlichen Dienst, die in den
sofortigen Ruhestand zu versetzen waren.
Als "nichtarisch" galt, wer einen jüdischen Eltern- oder
Großelternteil besaß. Von dem "Gesetz zur
Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vorerst
ausgenommen waren jüdische Frontkämpfer des Ersten
Weltkriegs und ihre Angehörigen sowie vor dem 1. August
1914 Verbeamtete. Mit Verabschiedung der
Nürnberger Gesetze im September 1935 entfiel diese
Ausnahme.
Der von den Nationalsozialisten als "völkische
Gesetzgebung" bezeichnete "Arierparagraph" verdrängte
jüdische Bürger aus allen beruflichen und
gesellschaftlichen Bereichen. Auf Druck der
NSDAP übernahmen 1933 nahezu sämtliche
Organisationen, Verbände und berufsständischen
Vereinigungen den "Arierparagraph". So begrenzte das
"Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und
Hochschulen" vom 25. April 1933 die Neuzulassung
jüdischer Schüler und Studenten entsprechend dem
jüdischen Bevölkerungsanteil auf eineinhalb Prozent. Mit
Gründung der
Reichskulturkammer im September 1933 wurden Juden
aus der Presse sowie aus künstlerischen und freien
Berufen ausgeschlossen. Nach Verabschiedung des
Erbhofgesetzes vom 29. September 1933 war auch der
Besitz eines vererbbaren Bauernhofs an die "arische"
Abstammung gebunden. Ab Mai 1935 war diese auch
Voraussetzung für den aktiven Wehrdienst in der
Wehrmacht.
Zitatende
Quelle:
Arnulf Scriba
© Deutsches Historisches Museum, Berlin
23. Juni 2015
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