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... am 7. Januar 1598
Fjodor
I. starb nach einem Leben, umgeben von Beratern, die mehr an sich, als
an das Russische Reich dachten.
Den Regierungsrat hatte noch sein Vater Iwan IV. für den geistig
minderbemittelten Sohn eingerichtet.
Da waren beteiligt:
Fürst Fjodor Iwanowitsch Mstislawski
Fürst Iwan Petrowitsch Schuiski
Fürst Nikita Romanowitsch Jurjew-Romanow
Fürst Bogdan Jakowlewitsch Belski
und
Boris Goudunow.
Überfallartig
riss der die Macht - nach dem Tod des
Fjodor I. am 7. Januar (jul. Kalender) -
an sich, ließ sich noch im gleichen Jahr als Zar ausrufen und im Herbst
1598 zum Zaren krönen.
Seine Regentschaft war nicht von Erfolg gekrönt, denn sie war belastet
durch Vorgänge in der Familie von Iwan IV. und den Rivalitäten zwischen
der russisch-orthodoxen Kirche und dem Katholizismus im Nachbarland
Polen.
Ein Mönch, der sich als Dmitri als ältester Sohn von Ivan IV. ausgab,
drang von Westen kommend mit Hilfe des katholischen Polen und seiner
Kirche nach Russland ein und beanspruchte als rechtmäßiger Erbe die
Herrschaft.
Zu Truppen verhalf ihm Fürst Schuiski, der später selber durch das
Komplott auf den Zarenthron gelangte.
Dimitri gelang es zunächst, sich als Herrscher zu behaupten, da der
polnische König Sigismund seinen Überfall unterstützte.
Die Regentschaft wirkte sich für das einfache Volk günstig aus, jedoch
konnte er die Politik nicht weiterführend durchsetzen, da ihm der
Rückhalt beim Adel fehlte.
Er verlobte sich mit der Tochter des Wojewoden von Sandomir, Marina
Mnischek, doch als es zu Hochzeit und Krönung der Braut in Moskau kommen
sollte, wurde er auf Betreiben Schuiskis ermordet, die Braut nach Polen
zurückgeschickt.
Friedrich Schiller griff das Thema unter dem Titel 'Demetrius' auf, das
am 15. Februar 1857 im Weimarer Hoftheater seine Uraufführung als
Fragment erlebte, da Schiller 1805 starb und das Werk nicht zu Ende
führen konnte.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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