|   | ... am 07. November 1912
 
 Die Oper an der Bismarckstraße sollte durch Bürgerinitiative ein 
        Gegengewicht zur Hof-Haltung an der Lindenoper darstellen.
 Das Haus, von Heinrich Seeling erbaut, verfügte über 2300 Plätze und war 
        einer der Renommierbauten, die Seeling realisieren konnte.
 Er schuf u.a. auch die Theaterbauten von Gera, Rostock, Nürnberg und in 
        Berlin das Theater am Schiffbauerdamm - heute 'im Volksmund' auch als 
        'Peymanns bunte Bühne' bezeichnet.
 
 Mit der 1920 erfolgten Eingemeindung von Charlottenburg in die Kapitale 
        ging auch die Umbenennung in 'Städtische Oper' einher. 1933 wurde es 
        wieder in Deutsches Opernhaus zurück benannt.
 
 In der Nazizeit unterstand das Theater direkt dem 
        Reichspropagandaministerium und spielte nur art- und rassereine 
        Komponisten, alles 'fremdartige' musste unterbleiben, somit kein 
        Offenbach, kein Meyerbeer - weil sie Juden waren und auch kein Weill, 
        der entartet und der ja mit Brecht in die Emigration gegangen war.
 
 Am 23. November 1943 wurde das Haus durch Bomben zerstört.
 1962 wurde die Deutsche Oper an der Bismarckstraße in West-Berlin als 
        Gegengewicht zur Lindenoper in Ost-Berlin mit 'Don Giovanni' unter 
        Ferenc Fricsay eröffnet.
 
 
 
			
				| 
        
		
				
				
				
				
				
				
				
				
															
															
															
															
																	
																	
																	
																	
																	
																	
																	
																	
																	
																	
																	
																	
																	
																	
																	
																	
																	
																	
																	
																	
																	 |  
				
                
                Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
 
 Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten 
				Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
				diese Besprechungen und Kommentare nicht als 
				Kritik um der Kritik willen,
 sondern als Hinweis auf - nach 
				meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
 
 Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und 
				Satire.
 
 Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, 
				Grundgesetz, in Anspruch.
 
 Dieter Hansing
 
 |  |