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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Henrich Focke

 

 

   ... am 08. Oktober 1890 geboren

Es gibt nur wenige Flugzeugpioniere, die so umfangreiche Studien zum Thema Fliegen unternommen haben.

Henrich Focke baute nicht nur Flächenflugzeuge, sondern erfand den ersten voll flugfähigen Hubschrauber, den FW 61, der in der gemeinsamen Firma mit Georg Wulf konstruiert wurde und über zwei Rotoren an den jeweils seitlich sich gegenüberliegenden Fluggerät-Enden montiert waren, angetrieben wurde.

Den Auftrieb lieferten zwei gegenläufig drehende Dreiblatt-Rotoren, die auf seitlichen, aus Stahlrohr geschweißten Auslegern gelagert waren, damit konnte hier auf den später üblich gewordenen Heckrotor verzichtet werden.

 




Ernst Udet, der 'Generalluftzeugmeister', war von der Konstruktion begeistert und arrangierte ein Vorfliegen des Hubschraubers 1937 in der Deutschlandhalle in Berlin.

Hanna Reitsch wirbelte mit der
FW 61 allerdings vom Boden der Halle - trotz vorherigem intensiven Säubern, so viel Staub auf - dass die Zuschauer wenig Freude an der neuen Konstruktion hatten.

Die Begeisterung hielt sich beim Publikum also in Grenzen, was Udet nicht verstehen konnte.

Focke baute nach dem Ersten Weltkrieg Flugzeuge, die im zivilen wie auch im militärischen Bereich zum Einsatz kamen. Beispielhaft die Fw 200 'Condor'.

Zur Zeit restauriert Lufthansa ein Exemplar dieses Flugzeugs für seine Berlin-Stiftung.

http://www.dlbs.de/de/Projekte/Focke-Wulf-Condor/
index.php




http://www.deutscheluftwaffe.de/
archiv/Dokumente/ABC/f/FockeWulf/Fw%20200/
Reisemaschine/Reisemaschine.htm


 

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Ab 1944 entwickelte Focke ein Nur-Flügelflugzeug, das mit dem Rotor in der Mitte des Rumpfes senkrecht starten und landen konnte.



Am noch für den Krieg geplanten Einsatz von Strahlflugzeugen beteiligte sich Focke-Wulf mit eigenem Entwurf, der TA 183, die mit einem Strahltriebwerk der Fa. Heinkel eine Geschwindigkeit von Mach 1 bei einer Flughöhe von 14.000 Metern erreichen sollte.



 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes
und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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