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... am 08. Oktober 1890 geboren
Es gibt nur wenige Flugzeugpioniere, die so umfangreiche Studien zum
Thema Fliegen unternommen haben.
Henrich Focke baute nicht nur Flächenflugzeuge, sondern erfand den
ersten voll flugfähigen Hubschrauber, den FW 61, der in der gemeinsamen
Firma mit Georg Wulf konstruiert wurde und über zwei Rotoren an den
jeweils seitlich sich gegenüberliegenden Fluggerät-Enden montiert waren,
angetrieben wurde.
Den Auftrieb lieferten zwei gegenläufig drehende Dreiblatt-Rotoren, die
auf seitlichen, aus Stahlrohr geschweißten Auslegern gelagert waren,
damit konnte hier auf den später üblich gewordenen Heckrotor verzichtet
werden.
Ernst Udet, der 'Generalluftzeugmeister', war von der Konstruktion
begeistert und arrangierte ein Vorfliegen des Hubschraubers 1937 in der
Deutschlandhalle in Berlin.
Hanna Reitsch wirbelte mit der
FW 61
allerdings vom Boden
der Halle - trotz vorherigem intensiven Säubern, so viel Staub auf -
dass die Zuschauer wenig Freude an der neuen Konstruktion hatten.
Die Begeisterung hielt sich beim Publikum also in Grenzen, was Udet
nicht verstehen konnte.
Focke baute nach dem Ersten Weltkrieg Flugzeuge, die im zivilen wie auch
im militärischen Bereich zum Einsatz kamen. Beispielhaft die Fw 200 'Condor'.
Zur Zeit restauriert Lufthansa ein Exemplar dieses Flugzeugs für seine
Berlin-Stiftung.
http://www.dlbs.de/de/Projekte/Focke-Wulf-Condor/
index.php
http://www.deutscheluftwaffe.de/
archiv/Dokumente/ABC/f/FockeWulf/Fw%20200/
Reisemaschine/Reisemaschine.htm
Ab 1944 entwickelte Focke ein Nur-Flügelflugzeug, das mit dem Rotor in
der Mitte des Rumpfes senkrecht starten und landen konnte.
Am noch für den Krieg geplanten Einsatz von Strahlflugzeugen beteiligte
sich Focke-Wulf mit eigenem Entwurf, der TA 183, die mit einem
Strahltriebwerk der Fa. Heinkel eine Geschwindigkeit von Mach 1 bei
einer Flughöhe von 14.000 Metern erreichen sollte.
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes
und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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