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beriet Herzog Karl Alexander, um die maroden Württembergischen
Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen und das bis dahin rückständige
Herzogtum wirtschaftlich zu entwickeln.
Oppenheimer war ein jüdischer Finanzmakler und Bankier aus Frankfurt am
Main, den Herzog Karl Alexanders 1732 zu seinem persönlichem
Finanzberater ernannt.
Die evangelischen Landstände fühlten sich durch vom katholischen Herzog
nun - auf Empfehlung Oppenheimers - durchgesetzten professionellen
finanz- und fiskaltechnischen Maßnahmen in ihrer finanziellen
Selbstverwaltung beeinträchtigt, woraus sich Spannungen zwischen dem
katholischen württembergischen Thron Herzog Karl Alexanders in Stuttgart
und der protestantischen Bevölkerung entwickelten.
Sie entwickelten sich zu antisemitischen Intrigen.
Als Karl Alexander am 12. März 1737 plötzlich starb, war niemand da, der
Oppenheimer vor der Wut des Pöbels schützte.
Er wurde verhaftet und seines gesamten Gutes beraubt, die
Sachgegenstände wurden versteigert, er selber in das Gefängnis
Hohenasperg gebracht und wegen der verschiedensten Delikte wie
Hochverrat, Majestätsbeleidigung, Beraubung der staatlichen Kassen,
Amtshandel, Bestechlichkeit, 'Schändung' der protestantischen Religion
und sexuellen Umgang mit 'Christinnen'. angeklagt und am 9. Januar 1738
zum Tode verurteilt - man stellt ihm in Aussicht, begnadigt zu werden,
wenn er dem Judentum abspreche - was er ablehnte.
Am 7. Februar 1738 wurde er gehängt und sein Leichnam sechs Jahre lang
in einem Käfig hoch über dem Hinrichtungsplatz zur Schau gestellt.
Ferdinand Marian
spielte ihn in dem Film von Veit Harlan: 'Jud Süß' - den Geldbeschaffer
von Herzog Karl Alexander von Württemberg - dem Vater von Karl Eugen von
Württemberg, dem Friedrich Schiller nach Mannheim entkam, als der Herzog
ihn wegen seiner Dichtungen einsperren lassen wollte.
Für den 4. Januar 1940 notierte der Reichspropagandaminister:
"Mit Marian über den Jud Süßstoff gesprochen. Er will nicht so recht
heran, den Juden spielen. Aber ich bringe ihn mit einigem Nachhelfen
doch dazu."
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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