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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Reimanns 'Lear'

 
  ... 09. Juli 1978 uraufgeführt

Die Premiere der Oper 'Lear' von Aribert Reimann an der Bayerischen Staatsoper in München wurde unter der musikalischen Leitung von Gert Albrecht ein sensationeller Erfolg.
Die Titelrolle sang Dietrich Fischer-Dieskau, die Töchter waren Helga Dernesch, Colette Lorand, Julia Varady.

Die Shakespeare-Gestalt deutete der Komponist zu einem außer sich geratenen modernen Menschen um.
König Lear möchte sein Königreich unter seinen drei Töchtern - je nach Zuneigung zu ihm - aufteilen.

Die aufrichtigste Tochter verstößt er, die beiden anderen habgierigen reißen die Macht an sich und verstoßen bald den Vater. Aus Machtbesessenheit und durch Intrigen bringen sich die drei Schwestern um, woran ihr Vater, König Lear, zerbricht.

 

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In München führte Jean-Pierre Ponnelle Regie, die Ausstattung stammte von Pet Halmen. Man schuf einen kargen Bühnenraum, die Darsteller bewegten sich auf einem Boden, der sich als Heidelandschaft zeigte.

Effekte wurden durch eine geschickte Lichtregie möglich, die besonderen Eindruck auf das Publikum machten, da sie die Handlung verstärkten.

Mit dieser Inszenierung ging man an nach San Francisco.
Dort konnte man durch bessere und modernere technische Mittel die Wirkung noch verstärken.

Einige Theater nahmen sich des Werks an. Düsseldorf spielte es, Mannheim, Nürnberg - hier war die Bühne verengt auf einen Manegeraum - die KO unter Harry Kupfer ersetzte 1985 die Mythen und Naturdarstellungen durch politische Andeutungen, zerborstener Beton in der Heideszene.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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