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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Wiedergutmachungsvertrag

 
   ...  am 10. September 1952 abgeschlossen

Als Ausgleich für jüdische Vermögensverluste sollten zunächst drei Milliarden Mark und weitere 450 Millionen Mark auf zwölf Jahre verteilt an Israel gezahlt werden, so beschloss der Deutsche Bundestag 1953 mit Hilfe der Sozialdemokraten - eine Reihe von Unions-Abgeordneten stimmten dagegen oder enthielten sich der Stimme - ein Gesetz, das auf einem Abkommen von 1952 beruhte.

Dieses war von Bundeskanzler Adenauer und dem Israelischen Außenminister Moshe Scharett in Luxemburg unterzeichnet worden.

Ausgeschlossen von dieser Vereinbarung blieben ausdrücklich Kommunisten, auch Sinti und Roma, Zwangsarbeiter und ausländische KZ-Häftlinge erhielten keine Entschädigung.

Die so genannte Deutsche Demokratische Republik - wobei die Betonung auf Demokratisch lag - zahlte nicht.

Sie argumentierte, sie sei nicht der Nachfolgestaat des faschistischen Deutschland und daher nicht zu Leistungen an Israel verpflichtet.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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