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... am 10. September 1952 abgeschlossen
Als Ausgleich für jüdische Vermögensverluste sollten zunächst
drei Milliarden Mark und weitere 450 Millionen Mark auf zwölf
Jahre verteilt an Israel gezahlt werden, so beschloss der
Deutsche Bundestag 1953 mit Hilfe der Sozialdemokraten - eine
Reihe von Unions-Abgeordneten stimmten dagegen oder enthielten
sich der Stimme - ein Gesetz, das auf einem Abkommen von 1952
beruhte.
Dieses war von Bundeskanzler Adenauer und dem Israelischen
Außenminister Moshe Scharett in Luxemburg unterzeichnet worden.
Ausgeschlossen von dieser Vereinbarung blieben ausdrücklich
Kommunisten, auch Sinti und Roma, Zwangsarbeiter und
ausländische KZ-Häftlinge erhielten keine Entschädigung.
Die so genannte Deutsche Demokratische Republik - wobei die
Betonung auf Demokratisch lag - zahlte nicht.
Sie argumentierte, sie sei nicht
der Nachfolgestaat des faschistischen Deutschland und daher nicht zu
Leistungen an Israel verpflichtet.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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