Der Film
„Friesennot“ wurde Mitte Mai 1935 in der
Lüneburger Heide gedreht (Außenaufnahmen);
die Innenaufnahmen folgten Anfang September in
den Tobis-Studios Berlin-Grunewald. Bei der
Zensurvorlage in der
Filmprüfstelle erhielt der Film am 11.
November Jugendverbot und am 15. November 1935
das
Höchstprädikat „Staatspolitisch und
künstlerisch besonders wertvoll“; das
Jugendverbot wurde – vermutlich nach
geringfügigen Schnitten – gleichzeitig in eine
beschränkte Jugendfreigabe (ab 14 Jahren)
umgewandelt. Den Verleih übernahm die
Reichspropagandaleitung der NSDAP, Hauptamt Film,
den Weltvertrieb die Tobis-Cinema. Uraufgeführt
wurde der Film am 19. November 1935 gleichzeitig
im Berliner
Ufa-Palast am Zoo und im Leipziger
Ufa-Palast. Aus
Joseph Goebbels’ Tagebüchern ist zu ersehen,
dass er und
Hitler von „Friesennot“ begeistert waren.
„Friesennot“ gehörte zu denjenigen Filmen, die
sich in
Adolf Hitlers privatem Filmarchiv befanden.
Am 6. März
1939 wurde das Höchstprädikat entzogen und durch
das niedrigere Prädikat „Staatspolitisch und
künstlerisch wertvoll“ ersetzt, das der Film bis
zum 31. Dezember 1942 behielt, obwohl er bereits
am 7. September 1939, also kurz nach dem
deutschen Überfall auf Polen, mit Rücksicht
auf den sowjetischen Bündnispartner (deutsch-sowjetischer
Nichtangriffspakt) verboten wurde. 1941,
nach dem Beginn des
Deutsch-Sowjetischen Krieges, wurde er unter
dem Titel „Dorf im roten Sturm“ wieder
aufgeführt.
Nach dem
Ende des
Zweiten Weltkrieges wurden alle Kopien des
Films vom Oberkommando der
alliierten
Siegermächte beschlagnahmt und seine
Aufführung unter Verbot gestellt. Der
FSK wurde der Film, der keine Chance auf
eine Freigabe hat, nie vorgelegt.
Eine Kopie
befindet sich u. a. im Bestand des
Bundesarchivs.
(Zitiert
aus Wikipedia)
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