Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Vereinsgründung in Berlin

 


   .... am 12. Dezember 1935

Himmler wurde Präsident.
Auf seine Initiative hin sollte dafür gesorgt werden, rassereinen Nachwuchs zu produzieren. Es begann die Rekrutierung blonder Männer und blonder Frauen für die Aktion Lebensborn e.V..

Der Verein war in Berlin eingetragen, konnte Rechte ausüben, Eigentum erwerben - somit Heime unterhalten.

Hier fand die Personalzusammenführung statt und hier lebte der Nachwuchs, besonders wenn er außerehelich geboren wurde. Es galt, den Kinderreichtums von SS-Angehörigen und die Betreuung hilfsbedürftiger Mütter und Kinder 'guten Bluts' zu unterstützen.

Finanziert wurde die Aktion durch Mitgliedsbeiträge von SS-Angehörigen, deren Höhe sich nach der Anzahl ihrer Kinder richtete. Familien mit vier und mehr Kindern waren von den Zahlungen freigestellt.

Die Verwaltung des Vereins war im Haus des emigrierten Thomas Mann in München untergebracht.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing