Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages:

13. April

Verbot der SS- und SA-Kampfverbände


   ... am 13. April 1932.

Inzwischen war die Mannstärke der SS- und SA- Truppen der NSDAP auf eine halbe Million paramilitärische Kämpfer angewachsen.

Es gab immer wieder Straßenkämpfe, so dass sich Reichswehrminister Groener auf Druck der Landesinnenminister zu einem Verbot der Organisationen basierend auf der 'Notverordnung zur Sicherung der Staatsautorität' entschloss.

Die Regierung Brüning fürchtete neben den Ausschreitungen in der Öffentlichkeit auch einen Putschversuch der Rechtsradikalen.

Hindenburg gab seine Zustimmung zum Verbot nur widerwillig, da man in seiner Umgebung unzufrieden war, dass nicht das republiktreue 'Reichsbanner', die Parteiarmee der SPD, die sich 1931 mit den Freien Gewerkschaften zur 'Eisernen Front' zusammengeschlossen hatte, auch verboten wurde.

 

 

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Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
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sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
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Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing