Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

'Nathan der Weise'

 


   ... am 14. April 1783 uraufgeführt

Zwei Jahre nach dem Tod von Gotthold Ephraim Lessing wurde sein Werk mit dem Nebeneinander der verschiedenen Völker und Religionen in Berlin gezeigt.

Lessing gilt als Erneuerer des deutschen Schauspiels. Er wollte den Menschen mittels des Schauspiels die Aufklärung und damit ein Leben, geleitet durch Vernunft, nahebringen.

Noch heute stehen seine Schauspiele wie 'Minna von Barnhelm' oder 'Emilia Galotti' auf den Spielplänen der Theater.

Alle große Regisseure und Darsteller waren und sind vertreten Lessing's Werke zu zeigen.

1945 war Paul Wegener der Nathan,
1954 Ernst Deutsch,
1981 Traugott Buhre - verfilmt wurde es bereits
1922 mit Werner Krauß in der Titelrolle.
 

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Das Theater Regensburg spielte das Stück im Jahr 2004.

Hier kann man nun lesen, ob es uns damals gefallen hat.

http://www.telezeitung-online.de/
Kritik_'Nathan_der_Weise'.htm

 

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Und in der HAZ stand über eine Produktion in Hannover:

Zitat
Am Ende spuckt die Darstellerin, die den Thespiskarren gezogen hatte und mit herausgerissenen Seiten Lessings „Nathan der Weise“ gefüttert wurde, das durchgekaute Papier auf den Bühnenboden. „,Nathan‘? Zum Kotzen!“ sollte das wohl heißen. Das war einigen Lessingfreunden im Publikum dann doch zu viel. Ein paar ältere Besucher warteten nicht bis zum Applaus (und bis die Schuhspender unter den Zuschauern ihre Schuhe wieder eingesammelt hatten), sondern verließen die Performance vor dem Ende. Die anderen applaudierten freundlich, aber auch nicht gerade leidenschaftlich.

Von Ronald Meyer-Arlt

HAZ
Zitatende
Quelle:
https://www.haz.de/kultur/regional/nathan-ein-projekt-von-oliver-frljic-GWBUKCUP2GUSVHBHRQQ7LHTEHI.html

Am 8.4.2024 nachgebesserter Text

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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