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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

15. April

'Katharina I.'
 

 

   ... am 15. April 1684 geboren

Der Große Kurfürst gründete in diesem Jahr den Kurbrandenburgischen Flottenverband, mit Hilfe dessen er den Grundstein für die spätere Preußische Marine legte, die bis in den Ersten Weltkrieg zum 'Krieg spielen' verwendet wurde.

Ein Jahr später hob Ludwig XIV. das Edikt von Nantes auf, Friedrich Wilhelm I. holte aus Frankreich flüchtende Hugenotten nach Brandenburg, die eine Belebung der Wirtschaft nach der Pest und dem Dreißigjährigen Krieg ermöglichten.

Katharina war die Tochter eines Bauern aus Litauen und brachte genetisch alles mit, um eine der einflussreichsten Frauen der Weltgeschichte zu werden.

Als Mätresse von Zar Peter I. begann sie, 1712 wurde sie offiziell seine Ehefrau, gebar ihm neun Kinder, von denen nur zwei am Leben blieben.

Als Zar Peter I. 1725 starb, übernahm sie als Katharina I. die Regierungsgeschäfte, allerdings wurde sie von Alexander Meschnikow 'geleitet'.

1727 - zwei Jahre nach dem Tod von Peter I. - starb sie. Nachfolger wurde Peter II., der bereits 1730 starb, womit die Linie der Romanows endete.

1725 schon hatte Katharina I. ihre Tochter Anna Petrowna mit Herzog Karl Friedrich von Schleswig-Holstein-Gottorf verheiratet.

Der Sohn aus dieser Ehe war der spätere Zar Peter III., den seine Tante, Kaiserin Elisabeth, die keine eigenen Kinder hatte, am 18. November 1742 zum russischen Thronfolger ernannte.

In die Ehe gezwungen wurde dieser 1745 mit Prinzessin Sophie Auguste von Anhalt-Zerbst-Dornburg.

Und diese Frau nun ließ 1762 unmittelbar nach dem Tod der Kaiserin Elisabeth I. und seiner Thronerhebung in gleichen Jahr, ihren Mann, Peter III., 1762 umbringen, um von da an als Katharina II. - 'die Große' - bis 1792 die russische Alleinherrscherin zu sein.
 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
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Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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