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... am 15. August 1771 geboren
Die Braut von Lammermoor (The Bride of Lammermoor, aus Tales of my
Landlord, Band 3, 1819) war eines der Werke von Walter Scott, das seinen
Weg auf die Bühnen der Welt fand.
Salvadore Cammarano, ein neapolitanischer Theatermann, erst
Theatermaler, dann Librettist lieferte 1835 sehr rasch dem Komponisten
Gaetano Donizetti ein Libretto, das dann, vertont, am 26. September
seinen Siegeszug antrat - ein Stück für einen dramatischen
Koloratursopran, einen italienischen Tenor und dem für die Verwicklungen
innerhalb der Story notwendigen neidvollen Bariton.
Neben der 'Lucia' war 'Das Fräulein vom See' Stoff für ein musikalisches
Werk.
2008 brachte die Oper Leipzig Otto Nicolais 'Il templario', der auf
Scotts Roman 'Ivanhoe' basiert.
Die Romanfassung ist dem großen Publikum spätestens seit 1952 als Film
vertraut.
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Sir Walter Scott blieb Zeit seines Lebens als Anwalt und Sherriff in
Schottland tätig.
Die Schriftstellerei - er war auch als Übersetzer z.B. des Goethe'schen
'Götz' tätig, verschaffte sich so Zugang zu literarischem Basiswissen
und den Fertigkeiten, hier Bedeutungsvolles, zu schaffen - betrieb er
nebenbei und versuchte auch, dies in Anonymität zu halten.
Er schuf den historischen Roman, der mit großer Hingabe das Land und die
Menschen in seiner schottischen Heimat zeigte.
Sein Ansatz war weniger die Geschichte des Landes als deren Spiegelung
im Leben der Menschen. Abenteuerliches, Phantastisches in
Schilderungen der Natur mit ihren typischen Wäldern, Seen, Burg- und
Schlossruinen und des Lebens der Menschen in dieser Umgebung - eine
Überhöhung der Empfindungen der damaligen Zeit der Romantik, die auch
die Oper des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts formte.
Eingeholt und übertroffen wurde Scott bald vom jungen Byron, der in seine
Werke noch erotische Abenteuer einbrachte, was aber seine Ausgrenzung
durch die englische Gesellschaft zur Folge hatte.
Scott nahm auf literarische Entwicklungen in Europa starken Einfluss -
Goethe verewigte ihn in seinem Faust II als 'Euphorion'.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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