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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht

 


   ... am 15. Januar 1919 ermordet


Schon am Heiligen Abend 1918 begann sich der Kampf verschiedener Interessengemeinschaften abzuzeichnen.
Reguläre Truppen und Matrosen, die einen erhöhten Sold forderten, kämpfen gegeneinander in unmittelbarer Umgebung des Berliner Schlosses - Soldaten, im Häuserkampf unerfahren, unterlagen mit 56 Toten, während sich die Verluste bei den Matrosen auf 11 Personen bezifferten.
Es wurde daraufhin vom Rat der Volksbeauftragten beschlossen, die Truppen durch neu gebildete Freikorps zu verstärken.

Am 4. Januar 1919 wurde der Berliner Polizeipräsident entlassen, da er aufständische Matrosen während der Weihnachtskämpfe unterstützt habe.
Einen Tag später kam es aufgrund dieser Maßnahme wieder zu Kampfhandlungen in der Stadt, wobei diese sich über Tage hinzogen, weil Verhandlungen zu keinem Ergebnis führten.

Besonders heftig umkämpft war das von Spartakisten besetzte 'Zeitungsviertel', allein bei der Erstürmung des 'Vorwärts' kamen viele Menschen ums Leben.

Doch auch dieser Aufstand wurde niedergeschlagen und bei folgenden antirevolutionären Säuberungsaktionen durch Freikorps nahm man am 15. Januar 1919 Dr. Karl Liebknecht und Dr. Rosa Luxemburg fest, verhörte und misshandelte sie.

Liebknecht soll dann bei einem Fluchtversuch während der Überstellung vom Eden-Hotel, dem Hauptquartier des Freikorps, in das Moabiter Untersuchungsgefängnis von Begleitmannschaften erschossen und Frau Luxemburg beim Verlassen des Eden misshandelt und später von einem Mann, der sich auf das Trittbrett des Transportwagens geschwunden habe, beschossen worden sein.

 

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Das Gericht der Garde-Kavalier-Schützen-Divison machte scheinheilig darauf aufmerksam, dass 10.000 Mark Belohnung ausgesetzt seien für alle Personen, die sachdienliche Hinweise machen können:

 
1. über den Vorgang des angeblichen Fluchtversuches des Dr. Liebknecht,  
     
2. zur Ermittlung der Täter, welche Frau Dr. Luxemburg misshandelt und verschleppt haben,  
     
3. zur Ermittlung der Täter, welche Frau Dr. Luxemburg misshandelt und verschleppt haben,  
     
4. für die Auffindung der Frau Dr. Luxemburg oder ihrer Leiche.  


Die Verteilung der Belohnung behalte sich die Division unter Ausschluss des Rechtsweges vor.

In Wirklichkeit waren Dr. Liebknecht im Tiergarten mit drei Schüssen aus nächster Nähe von den Mitgliedern des Freikorps ermordet, Frau Dr. Luxemburg ebenfalls erschossen - ihre Leiche erst im Mai 1919 im Landwehrkanal gefunden -  worden.
 

 
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing