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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Söldner für Georg

 


   ... am
15 Der Vertrag hatte klare Regeln:
Der Landgraf von Hessel-Kassel stellt dem König von Großbritannien 17.000 Söldner zur Verfügung. Dafür erhält er 450 000 Taler.

Zum Einsatz kamen die Truppen beim Kampf der britischen Truppen gegen die Aufständischen in Nordamerika.

Nach dem Dreißigjährigen und dem dritten Schlesischen Krieg gab es in den deutschen Herzogtümern versprengte Soldaten, die durch die Lande vagabundierten, brandschatzten, vergewaltigten und töteten.

Für sie war die einzige Möglichkeit, geregelt zu Geld zu kommen, sich als Söldner zu verdingen.
Da es aber mancherorts nicht immer genug Freiwillige gab, mussten Zwangsrekrutierungen die angeforderten Zahlen aufbessern.

"Es traten wohl so etlich vorlaute Bursch' vor die Front heraus und fragten den Obersten, wie teuer der Fürst das Joch Menschen verkaufe? Aber unser gnädigster Landesherr ließ alle Regimenter auf dem Paradeplatz aufmarschieren und die Maulaffen niederschießen. Wir hörten die Büchsen knallen, sahen ihr Gehirn auf das Pflaster spritzen, und die ganze Armee schrie: Juchhe nach Amerika!"
 

Das Gros der Kontingente rekrutierte sich aus ganzen Batallionen von geschulten Soldaten, die als Ganzes abgeordnet wurden.
So war es auch möglich sich - gemeinsam mit den Engländern - als festes Gefüge den Amerikanern entgegensetzen zu können, da diese als zusammen gewürfelter Haufen niemals die Stärke der Hessen erreichen konnten.
In der Schlacht bei Flatbush im August 1776 wurden unorganisierte Amerikaner in großer Zahl von den gedrillten Engländern und Hessen überrannt.

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing