Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

16. März 2016
 

Theater Regensburg:
Waltraud Parisot wird neuer Kaufmännischer Vorstand


Pressemitteilung Theater Regensburg
Mittwoch
, 16. März 2016 15:51
 

 
Der Verwaltungsrat des Theaters Regensburg hat Waltraud Parisot zum neuen Kaufmännischen Vorstand bestellt.

Waltraud Parisot wird ihre Tätigkeit voraussichtlich am 1. Juli 2016 aufnehmen und damit die Nachfolge von Henrik Huyskens antreten.

Die 1969 in Wien geborene Parisot ist seit über 30 Jahren in der Musik- und Theaterszene zuhause. Als studierte Violinistin mit einem Magister der Musikwissenschaft war sie zunächst als professionelle Geigerin aktiv.

Nach ihrem Masterabschluss in Kunst- und Kulturmanagement wechselte sie in den administrativen Bereich der Theaterwelt. Sie war unter anderem Disponentin und persönliche Referentin des Generalmusikdirektors am Landestheater Niederbayern - Stadttheater
Passau, Leiterin des Künstlerischen Betriebsbüros an der Oper Köln und Künstlerische Betriebsdirektorin mit Schwerpunkt Musiktheater am Theater Magdeburg.

Nach einem weiteren Studium der Betriebswirtschaft ist Parisot seit 2014 Verwaltungsdirektorin am Theater Junge Generation in Dresden, einem der größten Kinder- und Jugendtheater in Deutschland.

Der Verwaltungsratsvorsitzende des Theaters Regensburg, Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, freut sich auf die kommende Zusammenarbeit: „Mit Frau Parisot gewinnen wir für unser Theater sowohl aus künstlerischer als auch aus kaufmännischer Sicht eine sehr erfahrene und versierte Persönlichkeit.
Ich bin davon überzeugt, dass Frau Parisot gemeinsam mit unserem Intendanten die Erfolgsgeschichte des Theaters Regensburg weiterschreiben wird.“

 

to top

 

 

Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing