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... am 16. Mai 1770
Maria Antonia Josepha Johanna war die Tochter von Kaiserin Maria
Theresia von Österreich. Sie folgte dem Gebot der Mutter und ließ sich
aus Gründen der Staatsräson mit Ludwig VI. von Frankreich verheiraten.
Von langer Hand waren die Vorbereitungen getroffen worden, so dass am
19. April 1770 eine Vermählung 'per Vertreter' in Wien stattfinden
konnte.
Die Anreise zur eigentlichen Heirat in Versailles gestaltete sich unter
den gegebenen Umständen als schwierig, waren auch spezielle Verfahren
einzuhalten, dass die Herzogin auf einer Rheininsel bei Straßburg die
österreichischen in französische Kleider wechseln musste.
Das Hochzeitsfest führte durch unsachgemäß abgefeuerte Feuerwerkskörper
zu einer Massenpanik, bei der mehr als 100 Menschen zu Tode kamen.
Anfang 2009 brachte das Bremer Theater eine Musicalfassung der
Geschichte der Marie Antoinette heraus, das von Michael Kunze textlich
verfasst und von Sylvester Levay seine Musik erhielt.
Beide Autoren sind erfahrene 'Macher', so dass die Stadt Bremen davon
ausgehen konnte, hier einen Hit landen zu können.
Leider war die Akzeptanz nicht so wie erhofft und fälschlicherweise
erwartet.
Der Intendant des Theaters Bremen, Hans-Joachim Frey, das dieses Musical
allein produzierte, ging von einem Verkauf von 100.000 Karten aus.
Letztlich führte das Gesamtergebnis zu Produktionskosten von 5.8 Mio.
Euro.
Statt der erwarteten 120.000 Zuschauer besuchten dann aber nur 90.000
die Vorstellungen; es entstand ein Verlust von 2.5 Mio. Euro.
Trotz großem Aufwand und professioneller Machart stolperte letztlich der
Intendant und das Theater Bremen über dieses Vorhaben.
Unglücklicherweise hatte der Intendant zu der Zeit auch noch eine
gewisse Frau W. aus BT als Regisseurin engagiert, die ihm den 'Rienzi'
auf die Bühne bringen sollte - dieses Unternehmen zeigte merkwürdige
Züge.
Wegen der Auseinandersetzungen um das Musicalprojekt 'Marie Antoinette'
und wegen massiver wirtschaftlicher Probleme des Vier-Sparten-Theaters
bat Frey im August 2009 um die vorzeitige Auflösung seines Vertrags am
Theater Bremen zum 31. Juli 2010.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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