Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

   

Thema des Tages

17. Oktober 2012

   
  Und dafür gibt es monatlich ein Gehalt  
 

 

 

 
     
 

Als Bürger muss man sich schon an den Vorsitzenden des Verwaltungsrates von Theater Regensburg wenden, um zu bitten, im Sinne der Stadt und ihrer Reputation, Einfluss zu nehmen, dass endlich die Internetseite zum Thema ’Die Räuber’ korrigiert wird.

Bereits am Sa, Okt 6, 2012, 15:49 wurde das Haus per Mail darauf hingewiesen, dass der Text im Internet fehlerhaft ist.

 


Auszug aus der Mail vom 6.10.2012

Ein Irrtum, der die allzeit und in jeder Hinsicht wissenden Regensburger auf den Plan rufen müsste, verbirgt sich in folgendem Text:

Schiller beschloss daraufhin
(hier fehlt ein Komma) aus Stuttgart zu fliehen und verließ in der Nacht vom 22. auf den 23. September 1872 während der großen Feierlichkeiten für den russischen Zaren heimlich die Stadt.

Die Festivitäten auf der Solitude wurden im September 1782 von Karl Eugen von Württemberg, zum Besuch des Großfürsten Paul von Russland mit seiner Gemahlin, Sophie Dorothee von Württemberg, der Nichte von Karl Eugen, veranstaltet.
Zum Zaren erklärte sich Paul erst anlässlich des Todes Katharinas der Großen am 17. November 1796.
Die eigentliche Machtübernahme durch die Krönung zum 'Herrscher aller Reußen' erfolgte dann am 17. April 1797.

Schiller floh also 1782 und in keinem Fall 1872 aus Württemberg nach Mannheim.
Nur zur Erinnerung:
Schiller starb schon 1805, konnte nach den Vorgaben des Theater Regensburg mit 1872 also allenfalls als ’lebender Leichnam’ aus Württemberg fliehen.

Es wäre angebracht, im Rahmen des Bildungsauftrages, den das Theater Regensburg zu erfüllen hat, hier die Fehler zu beseitigen.

Was macht das für einen Eindruck wie sich die durch Steuer- und Sponsorengelder finanzierte ’Anstalt öffentlichen Rechts’ im weltweiten Web darstellt.

 

Screenshot der entsprechenden Internet-Seite
 



 


Daraufhin brachte man Korrekturen an, die die Sache noch verschlimmerten und heute noch unter http://www.theater-regensburg.de/spielplan/details/die-raeuber.html für alle Welt lesbar sind.

 


Friedrich Schiller war 22 Jahre alt, als er sein erstes Theaterstück »Die Räuber« veröffentlichte.
[…]
Er kam in Arrest und ihm wurde verboten zu schreiben. Schiller beschloss daraufhin aus Stuttgart zu fliehen und verließ in der Nacht vom 22. auf den 23. September 1772 während der großen Feierlichkeiten für den russischen Zaren heimlich die Stadt.


Screenshot, der heute, am 17. Oktober 2012 - also genau vier Wochen vor der Premiere - so im Internet steht.
 



 


Es scheint offensichtlich notwendig zu sein, das Theater Regensburg darauf hinweisen zu müssen, dass Schiller 1759 geboren wurde, sein erstes Stück ’Die Räuber’ am 13. Januar 1782 in Mannheim herauskam.
Es ist also unmöglich, dass Schiller im Jahr 1772 im Alter von 13 Jahren – nachdem er 'Die Räuber', laut Theater Regensburg, mit 22 Jahren schrieb – aus Württemberg floh, wobei heute immer noch die falschen Angaben gemacht werden, es hätten zum gleichen Zeitpunkt Feierlichkeiten aus Anlass der Besuchs des russischen Zaren im September 1782 in Stuttgart stattgefunden.
Allen geläufig, dass der russische Großfürst Paul sich 1796 beim Tod Katharinas der Großen zum Zaren ernannte und erst am 17. April 1797 gekrönt wurde. Also war er 1782 nicht russischer Zar wie das Theater Regensburg nach wie vor behauptet.

Dem Bürger Regensburgs als Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Karten aus dem freien Verkauf ist es unverständlich, dass derartige Fehler gegen monatliches Gehalt auf www.theater-regensburg.de gemacht werden dürfen, ohne dass der Theaterdirektor eingreift.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing

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