Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages:

Urfassung von 'Boris Godunow'

 
   ... am 17. September 1870 uraufgeführt.

Puschkins Boris von 1828 war durchgefallen und so wollte man in Petersburg auch die Oper des Modest Mussorgski nicht auf der Bühne haben - es fehle die zentrale Frauenrolle.

Mussorgski bearbeitete seine Erstfassung, stellte das Ende der Oper um und ließ sie mit der Szene des Blödsinnigem und dem Auftritt des falschen Demetrius wie dem Aufstand des Volkes enden.

Rimsky-Korsakow revidierte die Oper mehrfach, stellte den Schluss wieder um, dass die Bojarenszene mit dem Tod des Boris die das Stück publikumswirksam beschließt.

Entscheidend für den Erfolg der Oper ist dieser Schluss der Oper und das Einfügen des Polenaktes mit der katholischen Marina Mnischek, Tochter des Wojewoden von Sandomir und die Szene Ragoni - Marina wie auch das große Duett Marina - Dimitri.


 

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Die Zeit des Boris von 1598 bis 1605 mit der Thronbesteigung des falschen Demetrius ähnelte der des 19. Jahrhunderts als Mussorgski sich entschloss, das Sujet des Alexander Puschkin zu vertonen.

Die Aufhebung der Leibeigenschaft durch Alexander II. schuf erst die bedeutungslosen, verarmten Massen, die in ihrer Perspektivlosigkeit führungslos durch das Land zogen.
Intellektuelle fanden sich zusammen und forderten - wie überall zu der Zeit in Europa - Verbesserungen in ihren Entfaltungsmöglichkeiten.

Die sich daraus ergebenen Unruhen gipfelten in der Ermordung des Zaren am 13. März 1881.
Mussorgski meinte, das Vergangene im Gegenwärtigen - in Verbindung mit Boris Godunow bringen zu müssen.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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