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04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

Krönung in Königsberg


   ... am
18. Januar 1701

8.000 Soldaten stellte er Kaiser Leopold I. zur Verfügung, die der im Krieg um die spanische Thronfolge dringend benötigte, dafür gab der Kaiser seine Zustimmung, den Status des Kurfürsten von Preußen zu erhöhen.
Die europäischen Staaten folgen mit der Anerkennung - der Vatikan verweigert sie.

Friedrich zog damit gleich mit dem Kurfürsten von Sachsen, der zugleich König von Polen und mit dem Kurfürsten von Hannover, der Anwärter auf den englischen Thron war.

Friedrich III. von Preußen - dritter Sohn des Großen Kurfürsten - körperlich durch Unfall im Kindesalter eingeschränkt und vom Volk deswegen als der 'schiefe Fritz' bezeichnet, liebte den Pomp und machte sich mit seiner Gattin Sophie Charlotte Herzogin von Braunschweig-Lüneburg Mitte Dezember 1700 mit einem großen Tross von Wagen, Pferden, Bediensteten auf den Weg von Berlin nach Königsberg, seiner Geburtsstadt.

Die Krone setzte er sich selber auf, extra für die Zeremonie ernannte Bischöfe segneten den neuen Herrscher, der sich nun 'Friedrich I. in Preußen' nannte.

Das 'von Preußen' war erst 1772 - also unter Friedrich II. - möglich, als Polen die von ihm verwaltete Provinz Westpreußen aus seiner Vorherrschaft aufgeben musste.

Er herrschte über ein Gebiet, das von Kleve im Westen bis Memel im Osten reichte und einen Flickenteppich von Landstückchen umfasste.

 

  

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Auf den Tag genau einhundertsiebzig Jahre später, am 18. Januar 1871, proklamierten die deutschen Fürsten im Spiegelsaal von Versailles den preußischen König Wilhelm I. zum deutschen Kaiser.

Der von Bismarck angestrebte Nationalstaat 'Deutschland' wurde damit zur Wirklichkeit.
 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
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Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing