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04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages:

19. April

Wilhelm August Iffland


   ... am 19. April 1759 geboren.

Er war ein Charakterspieler mit großer Ausstrahlung, sein Franz Moor in der Uraufführung der 'Räuber' 1782 in Mannheim zeigte schlagartig, wie viel darstellerisches Potential in ihm steckte.

In Hannover geboren, wechselte er nach Gotha zu Ekhof - und, als das Theater dort aufgelöst wurde, konnte er ein Engagement in Mannheim bei Dalberg finden.

Hier wurde er schnell zu einem der bedeutendsten Mitglieder dieser renommierten Bühne.

Über Saarbrücken ging er 1796 nach Berlin.
1811 erfolgte die Ernennung zum Direktor der dortigen Schauspiele durch den preußischen König, Friedrich Wilhelm III.
1814 starb Iffland in Berlin.

 

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In Mannheim zeigte er auch sein Talent, der Bühne mit eigenen Werken zum Erfolg zu verhelfen.

Mit Schiller am gleich Haus - 1784 wurden dessen 'Kabale' und Ifflands 'Verbrechen aus Ehrsucht' fast zur gleichen Zeit uraufgeführt - zeigten sich hier die Unterschiede in den Werken der beiden Dramatiker.

Iffland stellte den Geist des Gegensatz-Überbrückens in den Vordergrund durch Mäßigung und Versöhnungsbereitschaft - was auch dem Wunsch der Schauspieler entsprach, durch Anpassungsbestrebungen  zur Gesellschaft zu gehören, während Schiller tragische Klüfte aufzeigte, denen damals weder die Darsteller, noch das  Publikum ohne Schwierigkeiten folgen konnten.

 

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Der so genannte Iffland-Ring ist ein Schmuckstück, das nach der Überlieferung vom jeweiligen Träger testamentarisch dem jeweils größten Schauspieler deutscher Sprache vermacht werden soll.

Der jetzige Träger - Bruno Ganz - soll verfügt haben, dass nach seinem Tod, Gert Voss den Ring hätte erhalten sollen. Da Voss aber am 13. Juli 2014 starb, muss nun eine Änderung des Testamentes erfolgen und Bruno Ganz eine neue Festlegung treffen.

 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing