Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages:

Napoléon III. ...

   

 ... am 20. April 1808 geboren.

Um die Hoffnungen seiner Anhängerschaft und seiner Gattin auf imperialen militärischen Ruhm zu erfüllen, aber auch durch den preußischen Ministerpräsidenten Bismarck mit dessen Emser Depesche herausgefordert, begann Napoleon III. im Juli 1870 den Deutsch-Französischen Krieg.

Seine Erwartungen, dass die mit Preußen verbündeten süddeutschen Staaten neutral bleiben würden und die Grande Armee im Alleingang stark genug sei, erfüllten sich nicht.

In der Schlacht von Sedan am 2. September 1870 wurde der Kaiser durch die Preußen gefangen genommen und durch die Ausrufung der Dritten Republik zwei Tage später in Paris abgesetzt.

Preußischen Truppen brachten Napoleon nach Kassel. Am 5. September 1870 traf er in Schloss Wilhelmshöhe ein, der ehemaligen Residenz seines Onkels Jérôme, wo er bis zum 19. März 1871 unter Arrest gestellt wurde.

Napoléon III. veranlasste die Aufführung des 'Tannhäuser' an der Grand Opéra in Paris, wofür Wagner die Pariser Fassung mit einer Erweiterung des Bacchanal im ersten Akt schrieb. Das üblicherweise für den zweiten Akt einer Oper in Paris vorgesehene Ballet lehnte Wagner ab. So kam es am 13. März 1861 zu dem bekannten Eklat.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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