Bildungsmisere        
       
 
 

 


Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

'Gespenster'

 


   ... am 20. Mai 1882 aufgeführt

Diese Vorstellung durch eine norwegische Wandertruppe war nicht genehmigt.

Erst 1883 wurde das Stück offiziell in Oslo, damals noch Helsingborg, gegeben und führte zu einem Skandal, den man sich heute kaum mehr vorstellen kann.

Bis 1894 war eine Aufführung wegen der strengen Zensur in Deutschland offiziell nicht möglich,

Dann, endlich auf der Bühne, löste es heftige Diskussionen aus. Fontane meinte, man könne, ließe man diese Figuren nicht auf die Szene, die gesamte Dichtung über Menschen weglassen.

Paul Heyse bezeichnete das Werk abwertend als 'Spitalpoesie', das bis ins kleinste Detail die Lebenssituation darzustellen hatte und damit dem Naturalismus die Wege ebnete.

Allein das Thema war anstößig.
Eine Familie hatte jahrelang hinter verschlossenen Gardinen gelebt, ohne aufzufallen.

Der Hausherr führte in den Kulissen einer funktionierenden Ehe ein ausschweifendes Leben, das sich in alkoholischen und dann sexuellen Exzessen nur im Geheimen äußerte, weil von der Ehefrau vertuscht, um den Schein zu wahren.

Diese Vorgänge durften in keinem Fall an die Öffentlichkeit geraten, 'was würden sonst die Leute sagen'.

1886 spielte Meiningen zum ersten Mal in Deutschland Ibsens 'Gespenster', der Dichter war anwesend.

1906 dann inszenierte Max Reinhardt 'Gespenster' am Deutschen Theater in Berlin in der Bühneneinrichtung von Edvard Munch.

Zur Überwindung des Naturalismus stilisierte das Düsseldorfer Schauspielhaus die Handlung streng, mit Erfolg.

Diese Inszenierung blieb für 21 Spielzeiten - von 1905 bis 1925 - auf dem Spielplan.
Louise Dumont spielte Frau Alving und Gustav Lindemann den Sohn Oswald.


 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
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Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing