Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Widerstand gegen das NS-Regime

 


   ... 20. Oktober 1934 

Die evangelische Kirche in Deutschland erhob sich schon 1934 auf der Dahlemer Bekenntnissynode - es war die zweite in einem Jahr, nach der im Mai von Wuppertal-Barmen - dort verkündete sie das Dahlemer Notrecht.

Sie sahen die Organisation der evangelischen Kirche Deutschland für zerschlagen an, nachdem die Deutschen Christen sich abspalteten und vom NS-Staat vereinnahmen ließen. Weisungen dieser Kirchenführung seien daher abzulehnen.

Dieses Notrecht spaltete die bekennende Kirche allerdings nochmals, da nicht alle dem rigorosen Weg von Dietrich Bonhöffer und Martin Niemöller folgen wollten und auf die Absetzung des NS-Reichsbischofs Müller hofften.

Die Angriffe Niemöllers gegen das NS-Regime und den Agitator Rosenberg führten zur Verhaftung des Kirchemannes, allerdings dauerte diese nur kurze Zeit.

Die endgültige Inhaftierung erfolgte 1941 und war erst 1945 beendet als amerikanische Truppen ihn aus dem KZ-Dachau befreiten.

Dietrich Bonhöffer hingegen wurde im Lager Flossenbürg - nahe Regensburg - gefangen gehalten und am 9. April 1945 dort gehenkt.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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