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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Schlacht bei Valmy

 


   ... am 20. September 1792

'Der dicke Lüderjahn' wie Friedrich Wilhelm II. vom preußischen Volk genannt wurde, tat sich mal hervor, war er doch als Neffe von Friedrich II., dem Großen, auf den Thron Preußens gekommen, hatte aber bisher außer Geldausgeben noch nicht viel geleistet.

Nun drohte ausgerechnet er, in einer Nachricht nach Paris, er würde mit anderen Monarchien 'einen Spaziergang nach Paris' unternehmen, um dort Ludwig XVI. zu schützen, falls die französischen Revolutionäre es wagen wollten, die dortige Monarchie zu gefährden.

Im Paris gab man nicht nach, schließlich hatte man 1789, also drei Jahre zuvor, gerade Frankreich quasi 'aus den Angeln' gehoben und so standen sich am Morgen des 20. September 1792 rund 47.000 Franzosen unter den Generälen Charles-François Dumouriez und François-Christophe Kellermann und 35.000 verbündete Österreicher und Preußen unter dem Herzog von Braunschweig auf der Ebene von Valmy gegenüber.

Altgediente und junge Soldaten, obwohl noch unerfahren im Kriegführen, nutzten neue Kanonen, die den Koalitionstruppen überlegen waren. Am 30. September zogen diese sich zurück und überließen ohne weitere Kampfhandlungen den französischen Revolutionstruppen das Schlachtfeld.

Schon am 21. September 1792, also einen Tag nach der Kanonade bei Valmy, erklärten die Franzosen die Monarchie für beendet und riefen die Erste Französische Republik aus.

Vier Monate später wurde Ludwig XVI. hingerichtet, seine Frau Marie-Antoinette folgte ihm am 16. Oktober 1793 auf das Schafott.

Goethe, der mit dem Herzog Karl August von Sachsen-Weimar-Eisenach an der Schlacht teilgenommen hatte, erklärte später, er habe den Offizieren damals in Valmy gesagt, dass eine neue Epoche der Weltgeschichte begonnen habe, und man könne sagen, man sei dabei gewesen.

 

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Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

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Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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