Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 


Thema des Tages


Gussy Holl

  
... wurde von Zuckmayer als 'grande diseuse' bezeichnet, die gerade von Emil Jannings dem Conrad Veidt weggeheiratet wurde.
Man könne zwar ohne 'die Holl' auskommen, aber nicht ohne Emil Jannings.

Sie war die Letzte, die mit ihrer artistischen Leichtigkeit in der Offenbachschen Tradition neben Fritzi Massary bestehen konnte.

Als Mensch muss sie in ihrer Art lebensvoll, resolut, stark und leidenschaftlich gewirkt haben - dabei gescheit, geistvoll und mit viel Humor ausgestattet, machte dadurch den Eindruck von Dame und Kerl zugleich.

Die am 22. Februar 1880 in Frankfurt am Main geborene Auguste Marie Holl war u.a. Star des Cabaretts 'Schall und Rauch' in Berlin, wirkte in einigen Stummfilmen mit und ging ab 1923 die Ehe mit Emil Jannings ein.

Und Tucholsky habe sich so geäußert:
'Die Holl' und Goethe seien diejenigen, die Frankfurt am Main als herausragende Persönlichkeiten hervorgebracht habe.

 

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Sie überlebte den Künstler - der den ersten Oscar für eine schauspielerische Leistung erhielt - der 1950 starb, um 16 Jahre.

1951 gab sie die Memoiren von Jannings heraus, die schon für 1939 vorgesehen waren, aber wegen Verfälschungen durch das Reichspropagandaministerium vor der Veröffentlichung vom Schauspieler zurückgezogen und der Druck des Buches von ihm verboten wurde.

Hatte doch der Verlag bedeutende Persönlichkeiten wie z.B. Max Reinhardt, Albert Bassermann, Josef von Sternberg, Ernst Lubitsch, Mauritz Stiller aus den Texten gestrichen und die Aussagen so verändert, dass diese in völligem Gegensatz zu dem standen, was Jannings im Original geschrieben hatte.
 
Trotzdem soll sie über Goebbels erstaunt gemeint haben:
'Diese Augen, diese Hände!'

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing