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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

'Das Rheingold' 

 
   ...  am 22. September 1869 uraufgeführt

In Tribschen ging es hoch her in diesem Sommer - gerade war Siegfried geboren worden, da bahnte sich in München eine Katastrophe an.

Der König von Bayern, dem Richard Wagner die Partitur von Rheingold und Walküre geschenkt hatte, befahl die Aufführung.
Was am 25. August 1869 zwei Tage vor der geplanten Hauptprobe der Uraufführung auf der Bühne des Hoftheaters in München zu sehen war:
eine phantasielose Götterburg, der Regenbogen aus Sperrholz, keine Kostüme für die Rheintöchter - alles 'absurd, lächerlich, unmöglich' erfuhr Wagner in Tribschen.

Telegramme gingen hin und her, Hans Richter der vorgesehen Dirigent drahtete, der König habe die Premiere zwar verschoben, aber e r  sei gefeuert worden. Der König schlug um sich, ob der Kritik aus seiner Hofoper über die Unmöglichkeit der Vorbereitungen der Aufführung, das Theatergesindel müsse zur Unterwerfung gebracht werden. Franz Betz, der den Wotan singen sollte hatte sich weit aus dem Fenster gelehnt, hatte aber gute Karten, denn sein Vertrag lief nur bis zum 31. August 1869 - so reiste er einfach ab.

Dafür eilte Wagner nach München.
Ein neuer Dirigent musste gefunden werden. Der vom Hofopernintendanten von Perfall vorgeschlagene Münsteraner Franz Wüllner, Chordirektor an der Hofoper, wurde von Wagner mit den Worten: "Hand weg von meiner Partitur! Das rat ich ihnen, Herr; sonst soll Sie der Teufel Holen!" strikt abgelehnt.

Es kam dann doch nicht so schlimm wie befürchtet. Der Darmstädter Maschinenmeister Karl Brandt leistete unerhörte Dinge, die Wagner Gefallen an ihm finden ließ und er auf weitere Zusammenarbeit hoffte.

Die Zeitungen konnten das Werk, losgelöst aus dem 'Ring', kaum einordnen, die eine schrieb über die Rheintöchter-Szene, es handle sich um ein 'Huren-Aquarium' und die andere, die Verwendung von Rauch und Feuer sei nur dazu gut, die Zuschauer an den Brand der Dresdener Semper-Oper zu erinnern, die am Tag vorher in Flammen aufgegangen war.


 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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