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... am 22. September 1869
uraufgeführt
In Tribschen ging es hoch her in diesem Sommer - gerade war Siegfried
geboren worden, da bahnte sich in München eine Katastrophe an.
Der König von Bayern, dem Richard Wagner die Partitur von Rheingold und
Walküre geschenkt hatte, befahl die Aufführung.
Was am 25. August 1869 zwei Tage vor der geplanten Hauptprobe der
Uraufführung auf der Bühne des Hoftheaters in München zu sehen war:
eine phantasielose Götterburg, der Regenbogen aus Sperrholz, keine
Kostüme für die Rheintöchter - alles 'absurd, lächerlich, unmöglich'
erfuhr Wagner in Tribschen.
Telegramme gingen hin und her, Hans Richter der vorgesehen Dirigent
drahtete, der König habe die Premiere zwar verschoben, aber e r sei
gefeuert worden. Der König schlug um sich, ob der Kritik aus seiner
Hofoper über die Unmöglichkeit der Vorbereitungen der Aufführung, das
Theatergesindel müsse zur Unterwerfung gebracht werden. Franz Betz, der
den Wotan singen sollte hatte sich weit aus dem Fenster gelehnt, hatte
aber gute Karten, denn sein Vertrag lief nur bis zum 31. August 1869 -
so reiste er einfach ab.
Dafür eilte Wagner nach München.
Ein neuer Dirigent musste gefunden werden. Der vom Hofopernintendanten
von Perfall vorgeschlagene Münsteraner Franz Wüllner, Chordirektor an
der Hofoper, wurde von Wagner mit den Worten: "Hand weg von meiner
Partitur! Das rat ich ihnen, Herr; sonst soll Sie der Teufel Holen!"
strikt abgelehnt.
Es kam dann doch nicht so schlimm wie befürchtet. Der Darmstädter
Maschinenmeister Karl Brandt leistete unerhörte Dinge, die Wagner
Gefallen an ihm finden ließ und er auf weitere Zusammenarbeit hoffte.
Die Zeitungen konnten das Werk, losgelöst aus dem 'Ring', kaum
einordnen, die eine schrieb über die Rheintöchter-Szene, es handle sich
um ein 'Huren-Aquarium' und die andere, die Verwendung von Rauch und
Feuer sei nur dazu gut, die Zuschauer an den Brand der Dresdener
Semper-Oper zu erinnern, die am Tag vorher in Flammen aufgegangen war.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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