Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Veit Harlan

 


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22. September 1899 geboren

Dass er mit der Jüdin Dora Gerson verheiratet war, von der er sich 1924 scheiden ließ und die 1943 in Auschwitz ermordet wurde, dass Hilde Körber ab 1929 seine zweite Frau war - ist wenigen bekannt.

Mehr Aufmerksamkeit erhielt die Ehe mit Christina Söderbaum von 1939, da diese Darstellerin in den meisten seiner Filme auftrat, so in 'Jugend', 'Die Reise nach Tilsit', 'Jud Süß', 'Der große König', 'Die goldene Stadt', 'Kolberg'.

Harlan war anfangs Schauspieler am Staatstheater in Berlin, ging dann in die Regie - hauptsächlich Film - und gewann das Verrauen der Nazis, da er die Themen richtig wählte, die Besetzung stimmte, das Endergebnis gefiel, so dass er mit Preisen geradezu überschüttet wurde.

Für 'Flüchtlinge' erhielt er 1933 den Staatspreis der Reichsregierung,
für 'Der Herrscher' den Nationalen Filmpreis,

Für diesen Film wurde er von Hitler empfangen und Goebbels meinte am 12. März 1937 im Tagebuch:
'Modern und nationalsozialistisch. So wie ich mir die Filme wünsche ... Der 'Führer' ist  davon ganz ergriffen.'

Für 'Jud Süß' das Prädikat
staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll, jugendwert
.
Hierzu notierte Goebbels am 18. August 1940 im Tagebuch:
'Ein antisemitischer Film wie wir ihn uns nur wünschen können.'

Und 'Kolberg' erhielt noch im letzten Moment des Dritten Reichs die Auszeichnungen:
- Film der Nation,
- staatpolitisch und künstlerisch besonders wertvoll,
- kulturell wertvoll,
- volkstümlich wertvoll,
- anerkennenswert,
- volksbildend,
- jugendwert.

Goebbels hielt am 1. Dezember 1944 im Tagebuch fest:
'Dieser Film ist für die Stimmung des deutschen Volkes von heute einer gewonnenen Schlacht gleichzusetzen.'

 

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1949 wurde er im Rahmen der Entnazifizierung vom Vorwurf des Verbrechens gegen die Menschlichkeit vom Vorsitzenden Richter Dr. Tyrolf freigesprochen.

 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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