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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

'Hänsel und Gretel'

 


   ... am 23. Dezember 1893 uraufgeführt

Humperdinck hatte sich schon als junger Mann soweit musikalisch hervorgetan, als ihm der Mozart-Preis, der Mendelssohn-Preis und 1881 auch der Meyerbeer-Preis verliehen wurden.

Als er Wagner in Neapel begegnete, hatte er somit sein musikalisches Talent unter Beweis gestellt.
Die Nähe zu Richard Wagner intensivierte sich dann in Bayreuth, als er sich auf Wagners Ruf dort bei Festspielvorbereitungen für 1882 aushelfend betätigte.

Er verfertigte die Abschrift der Partitur des 'Parsifal' und komponierte einige Takte zur Verwandlungsmusik im ersten Akt hinzu - der Umbau der Szene dauerte länger, als von Wagner vorgesehen und der weigerte sich, 'meterweise Musik' zu komponieren, nur damit für die Bühnentechnik genügend Zeit 'mit Notenuntermalung' für den Szenenwechsel zur Verfügung stehe.

Richard Strauss dirigierte die Uraufführung in Weimar eines Stückes, dass nur durch Zufall und das Mitwirken Humperdincks Schwester Adelheid überhaupt entstanden ist, als sie ihn bat, einige Texte von Kinderreimen für eine häuslichen Veranstaltung zu vertonen und hieraus dann die Geschichte von Hänsel und Gretel nach den Brüdern Grimm entwickelt wurde.


 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.


Dieter Hansing