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Thema des Tages
Einführung Zivilehe
... am
23.
Januar 1874
Was 1815 nach dem Abschluss des Wiener Kongresses, den Karlsbader
Beschlüssen von 1819 - nach der Ermordung von Kotzebue - dem Hambacher
Fest, der ganzen nachfolgenden Zeit des Vormärz mit der Revolution von
1848/49 als unmöglich erschien, ergab sich nach 1860 - die
Liberalisierung fand auch in Deutschland statt.
Empört reagierte Papst Pius IX. auf die von außen auf die Kirche
einwirkenden Mächte, indem er vor Irrtümern wie dem Sozialismus warnte
und mit dem Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes die Autorität der
katholischen Kirche festzuschreiben versuchte.
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Für Bismarck bedeutete dies einen Angriff auf den gerade
entstehenden deutschen Nationalstaat, zumal die Zentrumspartei
der katholischen Kirche nahestand, während er sich auf die
Protestanten im Land verlassen konnte.
Der Papst forderte, Kirchenkritiker aus dem Schuldienst zu
entfernen - Bismarck ordnete mit dem 'Kanzelparagraph', der bis
1953 gültig war, an, dass in Gottesdiensten kein Einmischen in
politische Angelegenheiten erfolgen durfte.
Das 'Brotkorbgesetz' verbot finanzielle Zuwendungen an die
katholische Kirche.
Besetzung von Posten in der Kirche bedurften der Bestätigung
durch den Staat.
1974 erfolgte dann die Einführung der Zivilehe, wonach nicht die
Trauung in der Kirche mit kirchlichem Segen, sondern die
Eheschließung vor dem Standesamt maßgeblich wurde.
Der 'Kulturkampf' zwischen Staat und Kirche endete 1887 mit der
Einsicht Bismarcks, dass er sich gegen die Zentrums-Partei, die
überall in der Bevölkerung ihre Anhänger hatte, im Reichstag
nicht durchsetzen konnte.
So entfiel wieder die staatliche Prüfung für Priester, Klöster
und Orden erhielten wieder eine Zulassung.
Die Stellung der Zivilehe gegenüber der kirchlichen Trauung aber
blieb bestehen.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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