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23. Juni 1955
Die Sud-Aviation Caravelle sollte ein Pendant zur De Haviland Comet
sein, erstere als Tiefdecker mit zwei am Heck des Flugzeugs montierten,
letztere mit zwei auf jeder Seite in der Flächenwurzel angebrachten
Jet-Triebwerken. De Haviland-Ingenieure waren in Toulouse an der
Entwicklung der Caravelle beteiligt - Cockpit und Flugzeugnase ähneln
sich sehr.
Am 27. Mai 1955 folgte der 41-minütige Jungfernflug - die Produktion
aller Caravelle-Typen wurde dann 18 Jahre später am 8. März 1973 eingestellt.
Insgesamt wurden 282 Caravelles in Toulouse gebaut und ebneten dort den
Weg für die späteren Airbus-Typen.
Das Lufttransportunternehmen LTU in Düsseldorf kaufte bereits für 1964
ein Caravelle Flugzeug für seine Flotte, war damit auf dem deutschen
Markt die erste deutsche Fluggesellschaft, die einen Jet zum Transport
von Urlaubern einsetzte.
Eine Caravelle mit der Seriennummer 021 wurde als SE-210-1A gebaut,
hatte ihren Erstflug am 11. Februar 1960 mit dem Französischen
Testkennzeichen F-WJAK und wurde am 18. Februar als OH-LEA an FINNAIR
ausgeliefert.
Das Flugzeug erhielt den Namen "Sinilintu" und der erste
kommerzielle
Einsatz fand am 1. April 1960 statt.
Am 20. September 1964 wurde das Flugzeug an Sud-Aviation zurückgegeben,
am 5. Februar 1965 an LTU als D-ABAF mit dem Namen "Nordrhein-Westfalen"
vermietet und am 12. Februar geliefert.
Den ersten Einsatz für LTU hatte diese Maschine dann am 18. Februar
1968.
Bei Condor Flugdienst dauerte es noch, ehe zu den
vier Vickers Viscount 814 Flugzeugen ein Flugzeug mit Düsenantrieb, ein
Boeing-Jet, die B-727 D-ABIM, zur Flotte hinzu kam.
Südflug war noch lange mit der DC-7 unterwegs, ehe auf Jet umgestellt
werden sollte. Hier ergaben sich besondere Probleme, da Rul A. Bückle
von Swissair
Convair Coronado-Flugzeuge übernehmen wollte, diese aber
nicht erhielt, da Swissair eigene neue Flugzeuge wegen
Lieferschwierigkeiten bei den Triebwerken wegen des Vietnamkrieges von
Douglas nicht
ausgeliefert bekam.
Die Caravelle war bei vielen europäischen Luftverkehrsgesellschaften bis
1996 im Einsatz.
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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