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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Karl V.

 


    ... am 23. Oktober 1519 zum Kaiser gewählt

Wie konnte sich Regensburg der schönen 19-jährigen Barbara im Jahr 1546 entziehen?

Auch der Kaiser verfiel ihr und dann kam so was, was von so was kommt, Barbara wurde schwanger und sie gebar 1547 in Regensburg des Kaisers Sohn, den er eiligst nach Spanien bringen ließ.

Immerhin war der Knabe der Halbbruder des mächtigen Philipp II. von Spanien, der ihn und seinen Sohn Don Carlos gemeinsam erziehen und ausbilden ließ.

Karl V., war der Reformation geradezu ausgesetzt.
Die gegenüber dem Papst durchgesetzte Einberufung des Konzils von Trient führte aber nicht zur Versöhnung der Religionsparteien, sondern nach Karls Tod zur Gegenreformation.

Nach dem Sieg im Schmalkaldischen Krieg versuchte er den Reichsständen eine Lösung des Religionskonflikts aufzuzwingen. Bald darauf musste er - bedingt durch den Fürstenaufstand - mit dem Augsburger Religionsfrieden ein Nebeneinander der Konfessionen anerkennen.

Bald darauf zog er sich von allen Ämtern zurück, setzte seinen Sohn als Philipp II. zum Regenten ein und überließ die Kaiserwürde seinem Bruder Ferdinand I..

Wie sich die katholische Kirche unter Philipp II. aufführte, wie sich die Menschen gegenseitig 'verpfiffen', wie die Inquisition die Menschen quälte - ist hinlänglich bekannt und wird in Schillers und Verdis 'Don Carlos deutlich verarbeitet und dem Publikum vorgeführt - wenn nicht das von der ehemaligen Präsidentin des RW-Vereins International geliebte 'modische' Regisseurtheater mit Hilfe der Theaterdirektoren Platz greift und Unsinn zu Lasten des Steuerzahlers unter Hintanstellung des Bildungsauftrages, den die Theater zu erfüllen haben, zeigt.


 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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