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... am 23. Oktober 1519 zum Kaiser gewählt
Wie konnte sich Regensburg der schönen 19-jährigen Barbara im Jahr 1546
entziehen?
Auch der Kaiser verfiel ihr und dann kam so was, was von so was kommt,
Barbara wurde schwanger und sie gebar 1547 in Regensburg des Kaisers
Sohn, den er eiligst nach Spanien bringen ließ.
Immerhin war der Knabe der Halbbruder des mächtigen Philipp II. von
Spanien, der ihn und seinen Sohn Don Carlos gemeinsam erziehen und
ausbilden ließ.
Karl V., war der Reformation geradezu ausgesetzt.
Die gegenüber dem Papst durchgesetzte Einberufung des Konzils von Trient
führte aber nicht zur Versöhnung der Religionsparteien, sondern nach
Karls Tod zur Gegenreformation.
Nach dem Sieg im Schmalkaldischen Krieg versuchte er den Reichsständen
eine Lösung des Religionskonflikts aufzuzwingen. Bald darauf musste er -
bedingt durch den Fürstenaufstand - mit dem Augsburger Religionsfrieden
ein Nebeneinander der Konfessionen anerkennen.
Bald darauf zog er sich von allen Ämtern zurück, setzte seinen Sohn als
Philipp II. zum Regenten ein und überließ die Kaiserwürde seinem Bruder
Ferdinand I..
Wie sich die katholische Kirche unter Philipp II. aufführte, wie sich
die Menschen gegenseitig 'verpfiffen', wie die Inquisition die Menschen
quälte - ist hinlänglich bekannt und wird in Schillers und Verdis 'Don
Carlos deutlich verarbeitet und dem Publikum vorgeführt - wenn nicht das
von der ehemaligen Präsidentin des RW-Vereins International geliebte
'modische' Regisseurtheater mit Hilfe der Theaterdirektoren Platz greift
und Unsinn zu Lasten des Steuerzahlers unter Hintanstellung des
Bildungsauftrages, den die Theater zu erfüllen haben, zeigt.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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