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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

'Deutschen Oper Berlin'

 
   ... am 24. September 1961

Nachdem Max von Schillings schon am 23. Juli 1933, also kurz nach der Übernahme der Intendanz der Oper in der Bismarckstraße von Carl Ebert, der sich den Wünschen der Nazis nicht beugen wollte und emigrierte, gestorben war, übernahm Wilhelm Rode durch Goebbels Gnaden die Führung des Deutschen Opernhauses wie das Unternehmen nun wieder genannt wurde.

1943 kam Hans Schmidt-Isserstedt, der Günter Rennert und Leopold Ludwig engagierte, die aber nur kurz tätig werden konnten, denn bereits am 23. November 1943 brannte die Oper nach einem Bombenangriff ab. Man zog in den Admiralspalast um, musste aber im August 1944 - wie alle Theater - schließen.

Nach '45 zog Michael Bohnen als Intendant mit dem Ensemble in das Theater des Westens in der Kantstraße, ein Haus, das noch bespielbar war und so für 16 Jahre die Zuschauer im Westen der Stadt mit einem internationalen Ensemble bediente.

1956 entschloss sich der Senat von Berlin, das Gelände in der Bismarckstraße wieder zu bebauen. Fritz Bornemann gestaltete das Gebäude, das am 24. September 1961 mit 'Don Giovanni' eröffnet wurde.





Dietrich Fischer-Dieskau war Giovanni, Elisabeth Grümmer die Anna, Pilar Lorengar die Elvira, Erika Köth sang Zerlina, Walter Berry Leporello, Ivan Sardi den Masetto, Josef Greindl Komtur.

Donald Grobe, der in Krefeld mit Nemorino, Tamino und als Tom Rakewell angefangen hatte, Hendrikus Rootering, den Vater des Bassisten Jan-Hendrik Rootering, dort ablöste, war statt Ernst Haefliger der Ottavio.
Carl Ebert führte Regie, Ferenc Fricsay dirigierte.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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