Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Francis Durbridge

   
  ... 25. November 1912 geboren 

Bereits vor seinen Erfolgen im Deutschen Fernsehen, war der britische Autor den Deutschen durch Rundfunkproduktionen bekannt geworden.

Die BBC stellte bereits von 1938 bis 1968 die Kriminalfälle vor. Dem schlossen sich vier englische Verfilmungen des Stoffes an und danach eine 52-Folgen TV-Serie.

Der WDR produzierte in den 60-er Jahren die Paul-Temple-Kriminalreihe als Hörspiele. René Deltgen war der Sprecher der Titelrolle, Annemarie Cordes war seine Frau Steve.
Die übrigen Rollen waren mit Stars der deutschen Schauspielbühnen wie
Lola Müthel, Gerd Baltus, Pinkas Braun, Walter Giller, Paul Klinger, Gustav Knuth, Peter René Körner, Werner Lieven, Jürgen von Manger, Franz Schafheitlin, Heinz Schimmelpfennig, Karl-Maria Schley, Lilly Towska, Gisela Trowe, Günther Ungeheuer, Wolfgang Wahl, Siegfried Wischnewski
hoch besetzt.

Die Popularität von Francis Durbridge in Deutschland war außerordentlich, da die TV-Filme mit seinen Stoffen, die Straßen leer fegten, wenn ein Durbridge-Fall im deutschen Fernsehen lief.

Beim Sechsteilers 'Das Halstuch' nahm Wolfgang Neuß den Zuschauern die Spannung, da er zwei Tage vor der Ausstrahlung per Zeitungsanzeige auf den Täter hinwies, was der Popularität von Neuss nicht sonderlich zuträglich war.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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