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04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

Verordnung über die Anmeldung
jüdischen Vermögens


26. April 1938

Um die Bevölkerung noch stärker zu kontrollieren, wird per Verordnung - veröffentlicht im Reichsgesetzblatt I, 1938, Seite 414 - festgelegt, dass Juden in Deutschland ihre in- und ausländischen Vermögenswerte anzumelden haben.

In der Besprechung im April war bereits der Beschluss gefasst worden,
'die deutsche Wirtschaft zu arisieren, den Juden aus der Wirtschaft heraus und in das Schuldbuch hineinzubringen und auf die Rente zu setzen. […] Die Entschädigung wird im Schuldbuch vermerkt und zu einem bestimmten Prozentsatz verzinst. Davon hat er zu leben.'

Die 'Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz' vom 14. Juni 1938 schrieb dann eine Registrierung aller jüdischen Gewerbebetriebe vor.

Die 'Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben' vom 12. November 1938 verfügte die Schließung dieser durch die Verordnung vom 14. Juni erfassten Gewerbebetriebe zum Jahresende, sofern nicht für ihre 'Überführung in nichtjüdischen Besitz' eine Fristverlängerung beantragt wurde.
Im Dezember 1938 folgte die 'Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens'.

Jüdischen Ärzten und Rechtsanwälten wurde im Herbst 1938 durch Verordnungen zum Reichsbürgergesetz die Approbation oder Zulassung entzogen.

 

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Es ging den Nazis darum, Vermögen über angeblich nicht erfüllte Steuerpflichten einzukassieren.

So wurde der Schauspielerin Elisabeth Bergner durch ihre Berliner Sekretärin in London - wohin sie schon im Herbst 1932 nach der Vorstellungsserie von Hauptmanns 'Gabriel Schillings Flucht' emigrierte, da man sie in Berlin nicht mehr haben wollte - mitgeteilt, dass ihr Haus in der Faradaystraße in Berlin-Dahlem wegen angeblich nicht gezahlter Steuern vollkommen überschuldet sei und konfisziert werde.

Das Gebäude mit dem gesamten Hausrat wurde unrechtmäßig beschlagnahmt und versteigert, nachdem Elisabeth Bergner das Angebot der Nazis nicht annahm, nach Deutschland zurückzukehren.
Man würde sie im Gegenzug für das Spielen in Berlin mit allen arischen Papieren ausstatten.
Eine weitere Offerte kam aus Wien, man wolle sie ans Burgtheater engagieren, wenn sie sich taufen ließe.

Elisabeth Bergner lehnte beide Angebote ab und so ging sie aller Werte verlustig - einige Dinge wie Bücher, Bilder, Silber - konnte die Sekretärin ersteigern, brachte sie nach Zürich und versandte sie nach London.

 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing