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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Afrika unter Italien


   ... am 26. Oktober 1896
 

'Mit dem Friedensvertrag von Addis Abeba verzichtet Italien endgültig auf die Schutzherrschaft über Abessinien (heute Äthiopien)'.

Im März war das italienische Heer von abessinischen Truppen vernichtend geschlagen worden.'

dhm.de
 


Und genau das konnte Italien nicht verwinden.
So überfiel Mussolini am 3. Oktober 1935 das afrikanische Kaiserreich Abessinien, warf es am 9. Mai 1936 nieder, vereinigte es mit Italienisch Somaliland und Eritrea zu Italienisch Somaliland.

Es gelang Italien allerdings nicht, das afrikanische Territorium vollständig zu annektieren, auch wenn es massiv gegen die Bevölkerung - sogar mit Giftgas - vorging.

Diese wiederum nutzte jede Gelegenheit, Gefangene zu machen und zu foltern - trotz Verbot der Entmannung durch den Kaiser kam es immer wieder zu solchen Aktionen mit tödlichem Ausgang.

Diese Berichte nutzen die Italiener, derartiges Vorgehen als Bruch der Genfer Konventionen zu brandmarken und den eigenen Volksgenossen zu versichern, es ginge bei dem Kampf um die Abschaffung der Sklaverei in Afrika, dem Gewinn neuen Lebensraumes für Italien auf dem schwarzen Kontinent.

 

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Für Hitler war der Krieg in Afrika ein willkommener Vorgang, auf der einen Seite Italien an sich zu ziehen, in dem er Rohstoffe an Mussulonini und Kriegsmaterial an den Kaiser von Abessinien lieferte - so bediente er beide Seiten, die aufeinander einschlugen. Damit zog er seine Vorteile daraus, Mussolini als Partner für kommende Auseinsandersetzungen an Deutschland zu binden.

Es gelang, denn Mussolini war dem 'Führer' dankbar, eingegriffen zu haben, zumal sich England und Frankreich von Italien abwandten.

Damit aber war die Basis für die Achse Rom - Berlin gegeben, die dann zunächst zur Annektierung Österreichs durch Hitler und zur unmittelbaren Beteiligung Italiens am Zweiten Weltkrieg führte.

 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing