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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages


Erwin Geschonneck

 


   ... am 27. Dezember 1906 geboren

Schon 1931 war er bei Brechts Film 'Kuhle Wampe' dabei.
Dann aber ging es mit seiner Karriere schon zu Ende.

Als KPD-Mitglied floh er 1933 aus Deutschland nach Russland, wurde aber ausgewiesen, ging nach Prag, konnte der Verhaftung 1939 nicht entkommen und geriet in die Gewalt der Gestapo, die ihn ins KZ Sachsenhausen einlieferte und weiter nach Dachau und Neuengamme transportierte.

Auf dem KZ-Schiff 'Arcona' interniert, überlebte er am 3. Mai 1945 einen Fliegerangriff der Engländer und den Untergang des Schiffes.

Ida Ehre engagierte ihn an die Hamburger Kammerspiele - er blieb dort von 1946 bis 1948.
1949 holten ihn Bertolt Brecht und Helene Weigel an das von ihnen geleitete Theater am Schiffbauerdamm.

Dort spielte große Rolle wie den Matti in Brechts 'Puntila' und den Adam in Kleist's 'Krug'.

Gleichzeitig begann seine Karriere als Film- und TV-Schauspieler.

Einer der ersten größeren Filme, in dem er mitwirkte war 1949 'Der Biberpelz' nach dem gleichnamigen Schauspiel von Gerhart Hauptmann. Er war dort der arbeitsscheue Motes.
Anschließend in 'Das kalte Herz' da spielte er den Holländer-Michel.

Insgesamt waren es 84 Filme, in denen er mitwirkte.
Hinzu kamen 17 Hörspiel-Aufnahmen für den Rundfunk.

Es waren Produktionen, die vornehmlich in der damaligen so genannten DDR entstanden.

Bis zum Zusammenbruch des kommunistischen Ostblocks war er dem System zugetan.

Er blieb auch nach der Wiedervereinigung bei seiner Einstellung, war Mitglied der PDS und der Partei 'Die Linke'.

Ausgezeichnet wurde er mit den verschiedensten Orden des Ostblockregimes, aber auch nach der Wende mit dem Deutschen Filmpreis für sein Gesamtschaffen und 1997 mit 'Die Goldene Henne'.

 
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    Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

    Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

    Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

    Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

    Dieter Hansing
     

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