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04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

Reichtagsbrand


 ... am 27. Februar 1933

ER - 'der Führer' war noch keine vier Wochen als Reichskanzler im Amt, da schreckte ihn und seine Paladine der Brand des Reichstagsgebäudes auf.

ER war um 21 Uhr zum Abendessen zu Goebbels gekommen, da erhielt dieser einen Anruf von Dr. Hanfstaengel: 'Der Reichstag brennt!'

Der Reichspropagandaminister hielt die Durchsage für eine 'tolle Phantasiemeldung' und entschied sich dafür, erst einmal herumzutelefonieren, ehe er 'den Führer' informiert.

Dann aber fahren nach den Recherchen beide 'im 100 km-Tempo die Charlottenburger Chaussee herunter zum Reichstag.'

Das Parlamentsgebäude steht in hellen Flammen.

Wer es in Brand steckte, wird wohl niemals endgültig geklärt werden. Die Schuld gaben die Nazis den Kommunisten und hier einem niederländischen Linksaktivisten Marinus van der Lubbe.
Es ist aber davon auszugehen, da mehrere Brandherde entdeckt wurden, dass auch mehrere Personen an der Brandlegung beteiligt waren.

Goebbels wohl nicht.

Die Nazis verstanden es, in wenigen Stunden mit diesem Ereignis ihre Macht zu festigen.

Hermann Göring - als einer der ersten am Brandort - ließ als kommissarischer preußischer Innenminister verlauten, der 'Beginn des kommunistischen Aufstandsversuches' stehe unmittelbar bevor. Sofort ließ er die gesamte kommunistische und sozialdemokratische Presse verbieten.

Eine hemmungslose Verfolgung von Regimegegnern, vor allem Kommunisten, begann. Oppositionelle wurden innerhalb der nächsten Wochen in improvisierte Konzentrationslager verschleppt und in so genannte Schutzhaft genommen.
 

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Aufgeschreckt durch die Nachrichten und die Zeitungsartikel machen sich viele auf den Weg - weg aus Deutschland.

So auch Bertolt Brecht, der von Helene Weigel im Krankenhaus besucht und informiert wurde.
"Nichts wie raus!" - soll er gerufen haben.

Als Rekonvaleszent nach einer Blinddarmoperation reiste er nachts nach Prag.
 
Viele andere, die sich nun in Bedrängnis sahen verließen wie er das Land.
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes
und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing