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Thema des Tages
'Reformationsgespräch'
Es dauerte vom 27.
Januar
bis zum 10. März 1546 und wurde in Vorbereitung zum zeitlich
nachfolgenden Reichstag von Kaiser Karl V. nur durchgeführt, um davon
abzulenken, dass er bereits längst Vorbereitungen traf, den Schmalkaldischen Bund, dem Verteidigungsbund protestantischer Städte und
Fürsten gegen die katholische Übermacht, anzugreifen, um der Reformation
ein Ende zu setzen.
1517 hatte - den Berichten nach - Martin Luther seine Thesen an die Tür
der Schlosskirche zu Wittenberg genagelt. Dies Datum wird allgemein als
Beginn der Umgestaltung der Kirche - an der auch Zwingli und Calvin
beteiligt waren - angenommen.
Im Februar 1546 starb Martin Luther und der Hauptvertreter der
protestantischen Seite fehlte, aber man hatte sich per se nicht einmal
auf Verfahrenfragen einigen, geschweige denn, eine Einigung zum Thema
Rechtfertigungslehre erzielen können.
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Während seiner Anwesenheit in Regensburg lernte der Kaiser die
schöne Gürtlerstocher Barbara kennen, mit der er ein intime
Beziehung einging, die Folgen hatte.
Am 24. Februar 1547 gebar Barbara Blomberg Karl V. einen Sohn,
den man ihr drei Jahre später wegnahm und in Pflege bei einer
Familie in Spanien gab, wo er eine dem Stand entsprechende
Ausbildung erhielt.
Nach Abdankung des Kaisers holte Philipp II. als dessen
legitimer Sohn seinen Halbbruder als 'Don Juan d'Austria' an den
Hof von Madrid.
Wenn denn das Reformationsgespräch ab 27. Januar 1546 die
Meinungsverschiedenheiten zwischen katholischer Kirche und den
Protestanten keine verbindlichen Beziehungsverbesserungen
erbrachten, so ergab doch die deutliche Annäherung des Kaisers
an eine Tochter Regensburgs eine menschliche Neuausrichtung der
Familie auf dem spanischen Thron.
Als Führer der Flotte der heiligen Liga war der Regensburger
Sohn von Kaiser Karl V. am 7. Oktober 1571 der Sieger der
Schlacht von Lepanto über die Osmanen.
Denkmal in der Regensburger Innenstadt
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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